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Land Brandenburg gibt ökologische Vorrangflächen im Havelland frei

Die Wetterbedingungen der vergangenen Monate drohen im Landkreis Havelland eine Futtermittelknappheit auszulösen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gibt daher die ökologischen Vorrangflächen frei. Die Antragstellung ist seit dem 1. Juli 2020 möglich und gilt bis zum Ende dieses Jahres.

Die Wetterbedingungen der vergangenen Monate drohen im Landkreis Havelland eine Futtermittelknappheit auszulösen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gibt daher die ökologischen Vorrangflächen frei. Die Antragstellung ist seit dem 1. Juli 2020 möglich und gilt bis zum Ende dieses Jahres.

Aufgrund geringer Niederschlagsmengen sowie der Witterungssituation droht in einigen Regionen des Landes Brandenburg eine Futtermittelknappheit. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat daher entschieden, in den betreffenden Landkreisen die ökologischen Vorrangflächen sowie Puffer- und Feldrandstreifen zur Beweidung freizugeben.

Wer im Landkreis Havelland den Aufwuchs zur Tierfütterung nutzen möchte, kann einen formlosen Antrag an das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung stellen. Die Nutzung der Flächen ist grundsätzlich tierhaltenden Betrieben vorbehalten, Betriebsinhaber ohne Tiere können jedoch durch einen Futterabnahmevertrag mit einem Tierbetrieb die Fläche zur Verfügung stellen. Des Weiteren besteht die Pflicht des Flächeneigentümers zum Nachweis, dass im Betrieb nicht genügend Futter vorhanden ist bzw. in nächster Zeit sein wird.

Ab dem 1. August 2020 ist auch wie gehabt eine Beweidung der ökologischen Vorrangflächen durch Schafe oder Ziegen ohne einen gesonderten Antrag möglich. Mehr Informationen sowie Einzelheiten zur der Maßnahme sind auf der Homepage des Landkreises www.havelland.de unter dem Stichwort „Agrarförderung“ zu finden.