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Nächtliche Ausgangsbeschränkungen über Ostern

Die Landesregierung Brandenburg hat am 30. März 2021 eine Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung vorgenommen. Diese bringt weitere Einschränkungen für das Havelland.

Die Landesregierung Brandenburg hat am Dienstag, 30. März 2021, eine Änderung der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung vorgenommen. Diese gilt nun bis zum 18. April 2021 und bringt auch weitere Einschränkungen für das Havelland.

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz (Corona- Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage) im Havelland am 26. März 2021 den dritten Tag in Folge über 100 lag, waren bereits am Tag darauf zusätzliche Beschränkungen in Kraft getreten. So wurden etwa private Zusammenkünfte auf den eigenen Haushalt sowie eine weitere, dem Haushalt nicht angehörige Person begrenzt.   Aktivitäten auf Sportanlagen unter freiem Himmel sind aktuell nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes zulässig. Große Teile des Einzelhandels unterliegen zudem einer Schließanordnung.

Neue zusätzliche Maßnahmen

Die aktualisierte Eindämmungsverordnung sieht nun weitere Maßnahmen vor, insbesondere für die Ostertage. So gelten im Landkreis Havelland in der Zeit vom 1. bis zum 5. April 2021 nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist hierbei zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages nur noch mit triftigem Grund gestattet. Triftige Gründe sind zum Beispiel der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen sowie das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Ebenfalls von den Ausgangsbeschränkungen ausgeschlossen sind die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, die Versorgung von Tieren, die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen sowie die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung.

Auch der Heimweg nach privaten Zusammenkünften darf während des Zeitraums der Ausgangsbeschränkungen durchgeführt werden. Für solche privaten Treffen gilt vom 1. bis 5. April 2021 abweichend von der derzeitigen Regelung zudem, dass sie mit den Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushaltes stattfinden können, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Eine grundsätzliche Änderung der Eindämmungsverordnung betrifft Pflegeeinrichtungen und diesen gleichgestellte Wohnformen. In solchen Einrichtungen gibt es nun keine Personengrenze für Besuche mehr, sofern

  • mindestens 75 Prozent der Bewohner seit mindestens zwei Wochen den vollen Impfschutz gegen das Coronavirus erhalten haben,
  • die Beschäftigten die Möglichkeit zur Impfung erhalten haben und
  • in der Einrichtung aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegt.

Im Landkreis Havelland sind mit Stand vom Donnerstag, den 1. April 2021, seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt 4942 Personen positiv auf Covid-19 getestet worden. Das sind 291 mehr als am Donnerstag der Vorwoche. Insgesamt gelten 4288 Personen inzwischen als genesen, 162 Havelländer sind mit Covid-19 verstorben. Damit sind aktuell 492 Havelländer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 173,6 (Donnerstag der Vorwoche: 141,1).

Im Zusammenhang mit den Corona-Neuinfektionen der zurückliegenden Woche wurden durch das Gesundheitsamt des Havellandes 596 Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt, 1350 Quarantänepersonen werden derzeit täglich telefonisch betreut. Insgesamt wurden im Landkreis bisher 407 Infektionen mit Corona-Mutationen festgestellt. Corona-Fälle in Gemeinschaftseinrichtungen sind zuletzt in Kitas in Bredow, Dallgow-Döberitz, Friesack und Schönwalde, in Horten in Dallgow-Döberitz, Nauen und Wustermark sowie in Betrieben in Friesack, Nauen, Rathenow und Wustermark aufgetreten.

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.