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Neue Allgemeinverfügung untersagt Betrieb von Kindertagespflegestellen im Havelland

Nachdem der Landkreis Havelland bereits die Unterrichtserteilung in Schulen und den Betrieb von Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie per Allgemeinverfügung untersagt hat, verbietet eine weitere Allgemeinverfügung ab dem 30. März 2020 nun auch den Betrieb von Kindertagespflegestellen.

Nachdem der Landkreis Havelland bereits die Unterrichtserteilung in Schulen und den Betrieb von Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie per Allgemeinverfügung untersagt hat, verbietet eine weitere Allgemeinverfügung ab dem 30. März 2020 nun auch den Betrieb von Kindertagespflegestellen. Damit folgt der Landkreis einer Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Die Betriebsuntersagung gilt zunächst bis zum 19. April 2020.

Grundsätzlich sollen die Kinder in dieser Zeit vorrangig zu Hause betreut werden. In Ausnahmefällen, wenn die Erziehungsberechtigten in sogenannten kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, ist eine Notfallbetreuung in Kindertagespflegestellen laut Allgemeinverfügung weiterhin zulässig. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden die Alleinerziehenden, in solchen Bereichen arbeiten und eine häusliche oder sonstige individuelle Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies betrifft Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich einschließlich der Apotheken, aus Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Verwaltung, der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, der Rechtspflege und des Vollzugsbereichs. Ebenfalls dazu gehören die Bereiche Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung), Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft sowie die fortgeführte Kindertagesbetreuung.

Für die Notfallbetreuung gelten die abgeschlossenen Betreuungsverträge weiter. Neue Kinder können ebenfalls in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, zum Beispiel Kinder, die in dieser Tagespflegestelle regulär für eine Aufnahme vorgesehen waren und eine Notfallbetreuung benötigen. Auch Vertretungskinder aus anderen Kindertagespflegestellen, die vorübergehend geschlossen sind, können in diesem Rahmen betreut werden. Die Anzahl der betreuten Kinder darf die in der Erlaubnis für die Kindertagespflegestelle festgelegte Kinderzahl jedoch nicht überschreiten.

Den Bedarf für eine Notfallbetreuung können havelländische Eltern anzeigen, indem sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Dieser listet alle Berufsgruppen auf, welche die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Der Antrag und die dazugehörige Bestätigung vom Arbeitgeber sind wie die Allgemeinverfügung selbst auf der Internetseite des Landkreises unter www.havelland.de/coronavirus   veröffentlicht. Die ausgefüllten Unterlagen sind in der Wohnortgemeinde einzureichen.

Allgemeine Handlungsempfehlungen und weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland im Internet unter www.havelland.de/coronavirus für die Bürgerinnen und  Bürger zusammengetragen. Ferner hat das Gesundheitsamt eine Hotline eingerichtet: Unter der Telefonnummer 03385/551 71 19 können Interessierte medizinische Fragen zum Coronavirus stellen. Allgemeine und organisatorische Fragen beantwortet das Bürgerservicetelefon unter der Telefonnummer 03385/551 19 06. Fragen aus dem gewerblichem Bereich, die in Zusammenhang mit der Verordnung stehen, werden unter 03385/551 46 62 oder 03385/551 46 64 beantwortet. Alle Hotlines sind von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geschaltet.

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland Betriebsverbot Kindertagespflege (Stand 24. März 2020)