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Neue Vorgaben für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen

Der Landkreis Havelland hat eine neue Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben für positiv auf das Coronavirus getestete Personen sowie auch für Kontaktpersonen erlassen.

Der Landkreis Havelland hat eine neue Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben für positiv auf das Coronavirus getestete Personen sowie auch für Kontaktpersonen erlassen. Mit der Allgemeinverfügung geht ein Strategiewechsel bei der Kontaktnachverfolgung einher.

Positiv auf das Coronavirus getestete Personen aus dem Havelland haben sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden und müssen sich unabhängig von ihrem Impfstatus in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Sie dürfen den Isolationsort nicht ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen. Der zeitweise Aufenthalt in einem zum Isolationsort gehörenden Garten, einer Terrasse oder einem Balkon ist alleine gestattet. Eine Verkürzung der Quarantänezeit durch Freitestung ist ausgeschlossen. Zudem sind an Corona erkrankte Personen verpflichtet, ihre Kontaktpersonen über den Zeitpunkt des positiven Testergebnisses sowie über den Zeitpunkt des Auftretens von Symptomen der Erkrankung zu informieren.

Als Kontaktpersonen gelten entsprechend der Allgemeinverfügung Personen, die engen Kontakt mit einer infizierten Person bis zu zwei Tage vor deren Erkrankungsbeginn bzw. deren positiven Testnachweises hatten. Enge Kontakte sind

  • direkter Kontakt von mehr als zehn Minuten und kleinerem Abstand als 1,5 Meter,
  • jedes direkte Gespräch ohne Maske – unabhängig vom Abstand,
  • Kontakte im direkten häuslichen Umfeld sowie
  • gemeinsamer Aufenthalt von mehr als einer Stunde in einem Raum ohne ausreichende Lüftung (z.B. Auto oder Büro).

Für Kontaktpersonen wird mit der neuen Allgemeinverfügung angeordnet

  • Kontakte zu vermeiden,
  • bei Kontakten eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und
  • sich für zehn Tage ab dem Kontaktzeitpunkt mit der infizierten Person täglich mittels Antigen-Schelltest zu testen.

Enge Kontaktpersonen im direkten häuslichen Umfeld haben sich zusätzlich in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne endet für sie nach zehn Tagen, sofern die positiv getestete Person keine Corona-typischen Krankheitszeichen zeigt, die Selbsttests der engen Kontaktperson negativ sind und bei der engen Kontaktperson selbst auch keine Corona-typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.

Für enge Kontaktpersonen, die geimpft oder genesen sind, werden jedoch keine allgemeinen Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Diesen Personen wird jedoch empfohlen, sich vorsichtshalber täglich zu testen und auf mögliche Krankheitssymptome zu achten.

„Aufgrund der rasant austeigenden Corona-Fallzahlen hat sich das Land Brandenburg entschieden, eine Priorisierung der Maßnahmen vorzunehmen“, erklärt die havelländische Amtsärztin Dr. Anna Müller den Hintergrund der neuen Allgemeinverfügung. „Infektionsketten lassen sich in der aktuellen Lage nicht mehr erkennen und unterbrechen. Das klassische und äußerst umfangreiche Containment ist daher nicht mehr möglich.“ Vielmehr gelte es nun, mit den vorhandenen Ressourcen den Fokus auf den Schutz der besonders gefährdeten Gruppen zu legen. „Das sind in erster Linie ältere sowie kranke Menschen“, so Müller.

Durch das Gesundheitsamt werden entsprechend des neuen Vorgehens nicht mehr alle Kontaktpersonen ermittelt und kontaktiert, sondern nur noch die direkten Haushaltsmitglieder der infizierten Person. Für alle anderen Kontaktpersonen gelten die Maßgaben der Allgemeinverfügung. „Jeder trägt hierbei eine eigene sowie soziale Verantwortung und kann durch verantwortungsbewusstes Verhalten zum Schutz aller beitragen“, sagt Dr. Anna Müller. Sie verweist hierbei noch einmal auf die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln: „Reduzieren Sie private Kontakte, halten Sie Abstand und tragen Sie Maske.“

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für die Geltungsdauer der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Zur Allgemeinverfügung gibt es außerdem eine Ergänzung.