Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Neues Aufenthaltsrecht: Aktuelle Situation im Havelland

Zehn ausreisepflichtige Ausländer haben im Havelland bislang eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz erhalten. Darüber informiert die Ausländerbehörde des Landkreises Havelland. 24 Menschen hatten beantragt, von der Bleiberechtsregelung zu profitieren. Die verbleibenden Anträge werden noch geprüft; abgelehnt wurde bisher keiner.

 

Die neuen Regelungen richten sich an Menschen, die trotz abgelehntem Asylantrag seit mehreren Jahren in Deutschland leben. Viele von ihnen sind integriert, haben Kinder hier aufgezogen oder geboren. Diese menschlich schwierige Situation zu entschärfen war Ziel des Beschlusses der Innenministerkonferenz: Im November 2006 einigten sich die Minister von Bund und Ländern nach langen Diskussionen darauf, ausreisepflichtigen ausländischen Staatsbürgern, die seit langem in der Bundesrepublik leben, unter bestimmten Bedingungen ein Bleiberecht in der Bundesrepublik zu gewähren.

 

Diese so genannte Altfallregelung besagt folgendes: Asylbewerber müssen als Einzelperson zum Stichtag 17.11.2006 seit acht Jahren in der Bundesrepublik leben; Familien seit sechs Jahren. Auf ca. 80.0000 bis 100.000 Menschen dürfte das bundesweit zutreffen, so Schätzungen des Bundesinnenministeriums. Im Land Brandenburg sind es ca. 1.600. Sie müssen faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sein, dürfen keine erheblichen Straftaten begangen und nicht über ihre Identität getäuscht haben.

 

Im Havelland leben derzeit 95 ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, deren Asylbegehren abgelehnt wurde. Die von der Innenministerkonferenz festgelegten Zeitprämissen treffen jedoch nur auf 35 von ihnen zu. Sie wurden durch die Ausländerbehörde des Landkreises über die neue Regelung und das Verfahren unterrichtet.

 

Dazu zählt beispielsweise die Nauener Familie Zhabeli, geflüchtet 1991 aus dem Kosovo und bekannt geworden durch ein positives Votum der Härtefallkommission im Jahr 2006, dem der Innenminister nicht folgte. Einige Unterlagen müssen noch nachgereicht werden, dann kann die Ausländerbehörde in diesem Fall voraussichtlich im Sinne des neuen Gesetzes entscheiden.

 

Eine vorerst auf sechs Monate befristete Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Bleiberechtsregelung haben sieben afghanische Staatsangehörige, zwei Libanesen mit palästinensischer Volkszugehörigkeit und ein sierra-leonischer Staatsangehöriger erhalten. Bestreiten sie in dieser "Probezeit" ihr Leben unabhängig von öffentlichen Mitteln, wird die Aufenthaltserlaubnis um zwei weitere Jahre verlängert. Ein verfestigter Aufenthalt, die so genannte Niederlassungserlaubnis, ist frühestens nach fünf Jahren möglich.

 

Noch wird dies mithilfe eines Erlasses der jeweiligen Landesinnenminister umgesetzt. Das neue Aufenthaltsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union), das neben anderen Neuerungen auch diese regelt, ist jedoch sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat noch vor der Sommerpause gebilligt worden. Wenn Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet, ist es gültig und Arbeitsgrundlage für die Ausländerbehörden.

 

Festgeschrieben ist dort, dass auch dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren erteilt werden kann, wenn der Antragsteller noch keine Arbeit gefunden hat. Damit will der Gesetzgeber die Chancen der betreffenden Ausländer bei der Arbeitsplatzsuche verbessern. Auch der bislang geltende Stichtag 17.11.06 wurde im Gesetz auf den 1.7.2007 abgeändert. Das Brandenburgische Innenministerium rechnet damit, dass die betroffenen Ausländer in Kürze von der gesetzlichen Altfallregelung profitieren werden.