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Nur kurze Antragsfrist für Dürrehilfen

Das Land will landwirtschaftliche Betriebe bei der Futtermittelbeschaffung unterstützen. Eine Richtlinie dazu wird am 20. September veröffentlicht.

Der Landkreis informiert alle havelländischen Landwirte, dass das Land Brandenburg voraussichtlich am 20. September die Richtlinie „Futterzukaufprogramm“ veröffentlichen wird. Hintergrund sind die drastischen Auswirkungen der diesjährigen Witterungsbedingungen auf die Ernteerträge der Landwirte.

Die Richtlinie soll die finanzielle Förderung bei der Futtermittelbeschaffung regeln. Derzeit ist beabsichtigt, eine maximale Förderung bis zu 15.000 Euro pro Betrieb zu gewähren.

Als Grundlage einer Förderung werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. August bis 15. Oktober herangezogen. Die verbleibende Zeit nach Veröffentlichung der Richtlinie für etwaige Lieferungen und Abrechnungen ist demnach nur kurz.

Das Landwirtschaftsamt des Kreises empfiehlt keine voreiligen Käufe, hingegen jedoch entsprechende Planungen, um zeitliche Vorgaben nach der Veröffentlichung der Richtlinie einhalten zu können.

Nach jetzigem Kenntnisstand sollen Betriebe mit einer Mindestbewirtschaftungsfläche von 8 ha und einer Bagatellgrenze von 500 Euro gefördert werden, die zudem einen erhöhten Futtermittelzukauf gegenüber den letzten Jahren nachweisen können. Gefördert werden soll ausschließlich Grobfutter für Schweine und Rinder.