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Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet in Rathenow und Premnitz werden aufgehoben

Die Allgemeinverfügung zur Errichtung eines Sperrbezirks sowie eines Beobachtungsgebietes in Teilen der Städte Rathenow und Premnitz vom 9. Februar 2017 wegen des Verdachts des Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel wird mit Ablauf des 3. März 2017 aufgehoben.

Am 9. Februar wurde bei einem Wildvogel, der im Rathenower Gewerbegebiet Grünaue gefunden wurde, der Verdacht einer Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus festgestellt. Daraufhin wurde die Bildung eines Sperrbezirks im Umkreis von circa 1 Kilometer um den Fundort des Tieres und ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von circa 3 Kilometern um den Fundort des Tieres festgelegt.

„Da keine weiteren klinischen Erkrankungen und Erregernachweise festgestellt wurden, wird die Allgemeinverfügung vom 9. Februar 2017 nunmehr aufgehoben“, erklärt Amtstierärztin Dörte Wernecke.

Aber: Die Festlegungen der Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht vom 9. Januar 2017 sind weiterhin einzuhalten.

Das heißt, Geflügel ist bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. Durchführung und Teilnahme von Geflügel an Ausstellungen und Märkten mit Geflügel ist untersagt.

Geflügelhalter, die bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel halten, haben die Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016 (BAnz AT 18.11.2016 V1) einzuhalten.