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Stallpflicht für Geflügel

Zum Schutz vor der Geflügelpest gilt die Stallpflicht für Hausgeflügel im Havelland

Zum Schutz vor der Geflügelpest gilt ab 15. November 2016 die Stallpflicht für Hausgeflügel im Havelland.
Nach dem Auftreten der hochansteckenden Geflügelpest im Wildvogelbestand in vier Bundesländern und in drei Hausgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, erlässt nun auch der Landkreis Havelland per Allgemeinverfügung eine sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel. „Es ist zu befürchten, dass es zu einer Einschleppung in die Nutztierbestände kommt, da es sich um einen hochansteckenden Erreger-Typus handelt", sagt Amtstierärztin des Landkreises Havelland, Dörte Wernecke.

 

„In einem kurzen Zeitraum wurde das Influenza-A-Virus H5N8 bei insgesamt 35 Wildvögeln in Deutschland nachgewiesen. Weiterhin sind Polen, Ungarn, Österreich und die Schweiz mit zahlreichen Funden betroffen. Außerhalb Europas meldeten auch Russland und Indien ein massives Ausbruchsgeschehen“, so Wernecke weiter. „Die Hausgeflügelbestände in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die sich mit dem Virus angesteckt hatten, mussten getötet werden. Dabei handelte es sich um 33.000 Hühner in einem Großbetrieb und 36 Hühner, 75 Enten und 25 Gänse in zwei Kleinbetrieben. Zum Schutz der havelländischen Geflügelbestände haben wir uns demnach entschlossen, die Stallpflicht als einzig geeignete Schutzmaßnahme anzuordnen.“Die Regelung tritt ab morgen, den 15. November 2016, in Kraft. Nachzulesen ist die Allgemeinverfügung im heute erschienen Amtsblatt des Landkreises.

 

Betroffen von der Stallpflicht sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Das Halten in einer nach oben geschlossenen wildvogeldichten Voliere sei ebenfalls möglich, so die Amtstierärztin.

 

Die Kreisverwaltung stützt sich in ihrer Entscheidung unter anderem auf die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit, das derzeit vor einer Epidemie in der Wildvogelpopulation warnt und den Vogelzug, möglicherweise auch durch Frost in Skandinavien und Nord-Russland beschleunigt, in vollem Gange sieht. Aufgrund der aktuellen Feststellung der Verbreitung des Virus sei laut des Instituts von einem hohen Ansteckungsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Sammelplätzen. „Da sich im Landkreis Havelland das Ramsargebiet ‚Niederung der unteren Havel / Gülper See‘ (ein nach Ramsar-Konvention besonders geschützter Lebensraum für Wasservögel) befindet und der gesamte Landkreis Wildvogeleinstands- und -durchzugsgebiet ist, sind hier besonders verstärkte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich“, betont Wernecke.

 

Neben dem Landkreis Havelland wird die Stallpflicht auch im Kreis Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark und Barnim flächendeckend  umgesetzt.

 

Die Veterinärämter der Kreise appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, aufmerksam zu sein und Funde toter Vögel, insbesondere von Wasservögeln, umgehend den Behörden zu melden.

 

Geflügelhalter sollten zusätzlich weitere Schutzmaßnahmen umsetzen. Hierzu zählen Zugangsbeschränkungen zu den Ställen, Vermeidung des Betretens von Geflügelbeständen durch Jäger mit Kontakt zu Wildvogelgebieten und  das Vorhalten und Anwenden von Desinfektionsmitteln. Zudem dürfen Geflügelausstellungen nicht mehr stattfinden.

 

„Ein Infektionsrisiko für den Menschen besteht derzeit nicht“, entwarnt Wernecke.

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie unter diesem Link.