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Stallpflicht im Havelland aufgehoben

Das Halten von Geflügel im Freiland ist im gesamten Havelland ab sofort wieder möglich

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland vom 21.03.2017, mit der in einigen Gebieten des Landkreises die Stallpflicht für Geflügel angeordnet wurde, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Somit ist das Halten von Geflügel im Freiland wieder im gesamten Landkreis Havelland möglich.

 

Amtstierärztin Dörte Wernecke:„Wir haben während der letzten Wochen keinen Fall von Wildvogelgeflügelpest feststellen können, auch nicht in den Risikogebieten des Havellandes. Wasservogelansammlungen wurden zudem nur noch vereinzelt beobachtet, so dass wir uns auch im Sinne der Halter von Geflügel dazu entschlossen haben, die Stallpflicht im gesamten Landkreis Havelland aufzuheben.“

 

Die dazugehörige Allgemeinverfügung ist hier einsehbar.