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Stallpflicht im Havelland gelockert

Betroffen von der Stallpflicht sind ab heute nur noch Gebiete im Amt Rhinow, der Stadt Rathenow, der Stadt Ketzin und der Nauener Ortsteil Markee.

Ab sofort gelten die Festlegungen der Allgemeinverfügung vom 9. Januar dieses Jahres zur landkreisweiten Aufstallungspflicht nicht mehr.

 

Aufgrund der zunehmenden Beruhigung der Seuchenlage und rückläufiger Virusnachweise ist eine Aufstallung des Geflügels im Land Brandenburg und somit auch im Landkreis Havelland nicht mehr notwendig. Das hat das Verbraucherschutzministerium am gestrigen Dienstag verkündet.

 

Trotz der Lockerung der Stallpflicht besteht jedoch auch weiterhin das Risiko einer Übertragung des Erregers der Geflügelpest durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände. Die Landkreise sind dazu angehalten, in Risikogebieten die Stallpflicht bis zum vollständigen Erlöschen des Seuchengeschehens anzuordnen.

 

Im Havelland betrifft es drei Gebiete, in denen auch weiterhin die Stallpflicht gilt:
Zum einen handelt es sich um das Territorium um die Niederung der unteren Havel/ Gülper See. Das Gebiet umfasst hauptsächlich die Gemeinde Havelaue mit den Ortsteilen Gülpe, Parey, Strodehne und den Gemeindeteil Prietzen, den Ortsteil Hohennauen der Gemeinde Seeblick, den Ortsteil Grütz und den Wohnplatz Albertsheim der Stadt Rathenow sowie die Stadt Rhinow mit dem Ortsteil Klietz und dem Wohnplatz Buchhorst.

 

Im östlichen Havelland ist die Stadt Ketzin betroffen mit den Gemarkungen Ketzin, Zachow, Falkenrehde, Tremmen und Etzin sowie die Gemarkung Markee der Stadt Nauen.

 

Amtstierärztin Dörte Wernecke:„Im westlichen Havelland um den Gülper See finden wir ein Wildvogeleinstandsgebiet vor, somit ist das Risiko für eine Ansteckung der Hausgeflügelarten erhöht. Beim Raum Ketzin und Markee handelt es sich neben der Nähe zur Havel mit einem hohen Wildvogelaufkommen um eine geflügeldichte Region, die durch das Zusammenkommen dieser beiden Risikofaktoren besonders geschützt werden muss. Mit vollständigem Abschluss des Vogelzuges wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in diesen Regionen die Stallpflicht beendet werden.“

 

Die Allgemeinverfügung dazu ist unter diesem Link einsehbar.