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Blauzungenkrankheit: Veterinäramt genehmigt Impfung für empfängliche Tiere

Das Veterinäramt des Landkreises hat die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für alle Tierhalter im Havelland mit einer Allgemeinverfügung genehmigt.

Die in der Vergangenheit bei Rindern und kleinen Wiederkäuern überwiegend in Frankreich und Südeuropa vorkommende Blauzungenkrankheit ist im Dezember 2018 erstmals seit 2009 wieder in Süddeutschland aufgetreten. Daraufhin werden die landwirtschaftlichen Nutztiere in Süddeutschland in diesem Jahr gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Das Veterinäramt des Landkreises hat die Impfung für alle Tierhalter im Havelland ebenfalls mit einer Allgemeinverfügung genehmigt.

Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Virusinfektion, die bei warmen Temperaturen von Mücken der Gattung Gnitzen übertragen wird. Nach der Inkubationszeit von etwa zwei bis 15 Tagen kommt es infolge eines Stichs durch Mücken, die das Virus tragen, zu einer Virusvermehrung im Tier. Da sich das Virus erst ab Außentemperaturen von rund zwölf Grad Celsius verbreiten kann, ist das Risiko der Ansteckung für Rinder, Schafe und Ziegen in den Monaten Mai bis Oktober besonders hoch. Infizierte Tiere bekommen Fieber, Lahmheiten und geschwollene Schleimhäute, was gelegentlich mit einer Blaufärbung der Zunge einhergeht. Bei Schafen ist der Krankheitsverlauf oft schwerer und es können Todesfälle auftreten.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Virus in den vergangenen Jahren in Frankreich, der Schweiz und Südeuropa wurde auch in Brandenburg die Möglichkeit eröffnet, Nutztiere vorbeugend gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, muss vor der Impfung durch den Tierhalter eine Genehmigung durch das kreisliche Veterinäramt eingeholt werden. Der Landkreis Havelland hat mit Datum vom 7. Juni 2019 die Genehmigung mit einer Allgemeinverfügung für alle Tierhalter des Landkreises erteilt. Die Impfung durch den Tierarzt und die Kosten für den Impfstoff können durch die Tierseuchenkasse übernommen werden. Tierhalter sind jedoch verpflichtet, die Impfungen innerhalb von sieben Tagen in der Datenbank Herdeninformationssystem Tier (HIT) einzutragen.

Für Menschen und andere Tierarten als Wiederkäuer ist das Virus ungefährlich.