den folgenden Besetztfahrten: Besetztfahrten von 1 bis 9,0 Kilometer: 1,50 EUR Besetztfahrten von 9,1 bis 21,0 Kilometer: 3,00 EUR Besetztfahrten von 21 ... n von 36,1 bis 50,0 Kilometer: 6,00 EUR Besetztfahrten ab 50,1 Kilometer: 9,00 EUR Durch die Sondervereinbarung soll die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes
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