Bioabfälle

Seit 2016 gibt es im Landkreis Havelland die Biotonne für die Verwertung von Küchen- und Gartenabfällen. Das 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Bioabfälle getrennt zu sammeln und zu erfassen sind. Absicht der Regelung ist es insbesondere den hohen Anteil an biologisch abbaubaren Stoffen im Hausmüll zu verringern. Untersuchungen im Landkreis Havelland haben ergeben, dass er ca. 40 % beträgt. Weitere ökologische Vorteile bestehen in der Nutzung der stofflichen Eigenschaften der kompostierten Bioabfälle und bei Vergärung die Nutzung des Energieinhalts.

Quelle: BMU

 

Bioabfallbilanz im Havelland

Bei der Zahl der genutzten Biotonnen befindet sich der Landkreis Havelland übrigens schon auf einem guten Weg, der natürlich noch ausbaufähig ist: Vor drei Jahren hatten ca. 9.580 Haushalte (2019) einen Bioabfall-Behälter, inzwischen sind es schon ca. 15.000 Behälter in den Haushalten (Stand: 2021). 

Geringere Leerungsgebühr im Vergleich zum Hausmüll

Um die gut angenommene und ökologisch sinnvolle getrennte Erfassung von Biomüll im Landkreis Havelland  weiter zu steigern, ist die Leerungsgebühr im Vergleich zu Hausmüll geringer.

  • 60 l-Biotonne 1,00 EUR je Entleerung
  • 120 l-Biotonne 2,00 EUR  je Entleerung
  • 240 l-Biotonne 4,00 EUR  je Entleerung

Während sich die 60 l Tonne optimal auch für Wohnungseigentümer ohne Garten anbietet, ist die 240 l Tonne speziell für Gartennutzer zu empfehlen, bei denen auch Gartenabfälle über die Biotonne entsorgt werden. Bitte beachten Sie, dass eine 240 l Biotonne, über die ausschließlich Speisereste entsorgt werden, in befülltem Zustand zu schwer ist, um vom Müllwerker ordnungsgemäß entleert werden zu können. 

Unser Tipp: Wenn Sie hauptsächlich Speisereste über die Biotonne entsorgen möchten, ist die 60 oder 120 l Tonne zu nutzen. Auf Wunsch kann auch eine zweite Biotonne bestellt werden. Eine zusätzliche Gebühr fällt in diesem Fall nicht an.

Wie erhalte ich eine Biotonne?

Alle privaten Haushalte können auf Wunsch eine Tonne erhalten. Die Anträge sind durch den Grundstückseigentümer zu stellen. Alle Mieter wenden sich bitte an ihre Vermieter. Eine Bestellung kann nur durch den Vermieter ausgelöst werden.