Die Funktion und Organisation des Naturschutzbeirates wird durch § 35 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG), die Naturschutzbeiräte-Verordnung und den Naturschutzbeiräte-Erlass geregelt.
Der Naturschutzbeirat vertritt die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, berät und unterstützt damit die untere Naturschutzbehörde bei wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen.
Der Naturschutzbeirat hat ebenso die Möglichkeit Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten und soll dabei helfen, Fehlentwicklungen in der Natur und Landschaft zu vermeiden.
Darüber hinaus vermittelt der Beirat die Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz in der Öffentlichkeit.
In den Naturschutzbeirat sind Bürger berufen, die im Naturschutz und der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Dadurch soll ein breites Spektrum an speziellen Fachkenntnissen und praktischen Wissen aus dem Naturschutz, der Landwirtschaft, Forst, Botanik, Gewässerkunde usw. Eingang in die naturschutzrechtlichen Entscheidungen finden.
Das Gremium besteht aus sieben ordentlichen Mitgliedern und ihrer jeweiligen Stellvertreter. Die ehrenamtlichen Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und geben sich eine Geschäftsordnung. Die Beiräte bei den unteren Naturschutzbehörden werden auf die Dauer von 5 Jahren durch den Landrat auf der Grundlage eines Beschlusses des Kreisausschusses berufen (§ 35 Abs. 2 BbgNatSchAG).
Die aktuellen Mitglieder des Naturschutzbeirates des Landkreises Havelland wurden mit Beschluss Nr.: BV-0373/23 am 19.Juni 2023 berufen.
Im Rahmen einer Feierstunde überreichte Umweltdezernent Michael Koch am 05. September 2023 im Naturparkzentrum Westhavelland in Milow den neuen Mitgliedern des Naturschutzbeirates ihre Berufungsurkunden.
Beiratsmitglied | Stellvertreter |
René Riep (Vorsitzender) | Karsten Ziehm |
Peter Haase | Martin Horny |
Katharina Bittmann | Volker Karle |
Frank Schäfer | Frans Ziem |
Heiko Hammerschmidt | Christine Blanke |
Carmen Basmer | Antje Wilke |
Hagen Roßmann | Ingo Wandrey |