Naturdenkmale sind gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
Im Landkreis Havelland gibt es 90 Naturdenkmale, deren Standorte in der Naturdenkmalverordnung aufgeführt sind.
Gern können sich Interessierte im Geoportal des Landkreises Havelland die Standorte anzeigen lassen.