Naturdenkmale

Stieleiche am Kreishaus in Nauen (Juni 2024)

Naturdenkmale sind gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

Im Landkreis Havelland gibt es 90 Naturdenkmale, deren Standorte in der Naturdenkmalverordnung aufgeführt sind.

Gern können sich Interessierte im Geoportal des Landkreises Havelland die Standorte anzeigen lassen.

Hinweis
Gemäß § 19 Abs. 3 TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) weist der Landkreis Havelland darauf hin, dass die Internetseite des Landkreises verlassen und eine externe Internetseite geöffnet wird, sobald ein Link mit einer weißen Birne gekennzeichnet ist.