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Denkmalrechtliche Erlaubnis (Baudenkmalpflege)

Wenn Sie eine bauliche Maßnahme an einem Bau- bzw. Einzeldenkmal oder an einem Gebäude in einem Denkmalbereich planen, benötigen Sie eine Denkmalrechtliche Erlaubnis.  Dies gilt in jedem Fall - auch dann, wenn die Maßnahme normalerweise keiner Baugenehmigung bedarf. Diese Erlaubnis müssen Sie in so einem Fall direkt bei uns beantragen - das geht entweder mit einem formlosen Schreiben, oder aber mit Hilfe unseres Online-Assistenten. Diese Variante ist in der Regel einfacher, da Sie hier vom Assistenten durch den Antrag geführt werden und somit keine notwendigen Angaben übersehen.

In den meisten Fällen wird es sich bei einer solchen Maßnahme um ein Bau- bzw. Einzeldenkmal handeln - das bedeutet, dass das Gebäude als solches unter Denkmalschutz gestellt wurde. Dies gilt oft sowohl für das äußere Erscheinungsbild als auch Gestaltungselemente im Innenbereich - genaueres ist in der Denkmaldatenbank aufgelistet, wir beraten Sie hierzu gern. Darüber hinaus gibt es noch die Flächendenkmale und die Denkmalbereiche. Bei Flächendenkmalen sind meist bestimmte Gestaltungselemente eines größeren Gebietes geschützt - z.B. ein historisches Straßenpflaster. In Denkmalbereichen - z.B. der historischen Altstadt von Nauen - steht hingegen der Gesamteindruck im Vordergrund, in den sich die Gestaltung von Einzelgebäuden möglichst harmonisch einfügen muss.

Einen Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis müssen Sie nicht nur beim Austausch bzw. Renovierung von Bauelementen (z.B. Fenstern und Türen) stellen - auch die Farbgebung bei Neuanstrichen unterliegt dem Denkmalschutz und ist mit uns abzustimmen. Am einfachsten gelingt das meist, wenn Sie uns schon von Anfang an in Ihre Planungen mit einbeziehen und die Möglichkeiten zur Beratung nutzen.

Aus der Verfügungsberechtigung über ein Denkmal ergeben sich jedoch nicht nur Verpflichtungen. Als Ausgleich für die Kosten, die Ihnen für den denkmalgerechten Schutz und die Pflege Ihres Eigentums entstehen, können Sie besondere steuerliche Vergünstigungen geltend machen und dazu bei uns einen Antrag einreichen. Im Einzelfall ist auch die direkte Förderung einer Baumaßnahme möglich - sprechen Sie uns dafür am besten direkt an.