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Was für Arten von Denkmalen gibt es im Havelland?

Bau- bzw. Einzeldenkmale

Baudenkmale (in der Fachsprache auch Einzeldenkmale genannt) sind in der Regel einzelne Gebäude, Gruppen von Gebäuden oder auch andere in der Landschaft sichtbare historische Spuren. Um einem Objekt die Eigenschaft als Denkmal zuzuerkennen, sollte es in besonderer Weise Zeugnis ablegen von der Geschichte und Kultur der Menschen im Havelland in früheren Zeiten. Das kann auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen geschehen, und soll natürlich viele Facetten unserer Vergangenheit beleuchten - nicht nur die positiven Aspekte. Alte Bauernhäuser, Gutshöfe und Herrensitze gehören genau so dazu wie Bauten der Industriekultur, Zeugnisse des friedlichen Zusammenlebens der unterschiedlichsten Menschen und Kulturen genau wie Spuren von Gewalt und Willkürherrschaft.

Nicht nur in kultureller und historischer Hinsicht, auch bezüglich ihrer Größe gibt es die unterschiedlichsten Einzeldenkmale. Von einfachen Sühnekreuzen am Wegesrand, wie sie in der Zeit des gesetzlosen Spätmittelalters öfters als sichtbares Zeichen der Reue zur Beendigung von Blutfehden aufgestellt wurden, bis hin zu ganzen Stadtvierteln reicht die Bandbreite. Diese sind zwar meist eher als Flächendenkmal oder Denkmalbereich ausgewiesen,  aber eine Ausweisung als Einzeldenkmal kommt auch vor - das größte Einzeldenkmal im Havelland ist z.B. das Olympische Dorf der Olympischen Spiele von 1936 in Elstal.

Denkmalbereiche

Denkmalbereiche sind größere Flächen mit verschiedenen Gebäuden, die aufgrund ihres zusammenhängenden Charakters und ihrer historischen Geschlossenheit als Ganzes unter Denkmalschutz stehen. Das gilt für historische Altstädte oder auch für Viertel mit einer einheitlichen städtebaulichen Planung. Rechtlich bilden sie eine Schnittstelle zwischen Denkmalrecht und kommunalem Ordnungsrecht, da sie durch die zuständigen Gemeinden, jedoch im Einvernehmen mit den Denkmalbehörden erlassen werden, und die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen (im Gegensatz zu den Gestaltungssatzungen der Gemeinden) durch die Denkmalbehörden kontrolliert wird. Beispiele für Denkmalbereiche sind die Altstadt von Nauen und die Eisenbahnersiedlung in Elstal. Einzelne besonders bedeutende Gebäude und andere Objekte innerhalb eines Denkmalbereichs können zusätzlich als Einzeldenkmale ausgewiesen sein.

Flächendenkmale

Flächendenkmale unterscheiden sich von Denkmalbereichen oder als Einzeldenkmale ausgewiesenen Bauensembles vor allem dadurch, dass hier bestimmte Aspekte der Gestaltung (und nicht die Gestaltung als ganzes) im Vordergrund stehen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kolonie Neufinkenkrug: In dieser wilhelminischen Villenkolonie sind die Straßenanlagen mit ihrer Pflasterung, der Straßenbeschilderung und den Alleebäumen, sowie der als zentrales Gestaltungselement dienende Landweiher noch entsprechend der ursprünglichen Anlage gut erhalten und stehen als "Denkmal mit Flächencharakter" unter Denkmalschutz. Das bedeutet, dass insbesondere bei der Gestaltung des Straßenraumes (z.B. auch Grundstückszufahrten) dieser Gesamtcharakter gewahrt bleiben muss. Auch für die Gebäude verbindliche Gestaltungsvorgaben wie bei einem Denkmalbereich sind hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Bodendenkmale

Bei Bodendenkmalen handelt es sich um archäologische Fundstätten. Im Gegensatz zu anderen Denkmalen sind diese nicht ohne weiteres an der Erdoberfläche sichtbar, es ist also niemals absolut sicher, was genau sich in einem Bodendenkmal unter dem Erdboden befindet. Die Ausweisung von Bodendenkmalen erfolgt daher unter verschiedenen archäologischen Gesichtspunkten. Der wichtigste Aspekt dabei sind archäologische Funde, die in der näheren Umgebung bereits gemacht wurden. Die Grenzen eines ausgewiesenen Bodendenkmals um solche Fundplätze herum wird in der Regel nach Erfahrungen mit dem jeweiligen Fundstättentyp und seinem Alter bestimmt - zu manchen Zeiten siedelten die Menschen beispielsweise bevorzugt am Rand der leicht erhöht liegenden "Platten", so dass die Siedlungen nicht von regelmäßigen Hochwassern bedroht waren, der Zugang zu Wasserläufen aber dennoch in der Nähe gewährleistet war.

Ein weiterer ganz wichtiger Unterschied zu anderen Denkmalen ist, dass archäologische Funde laut den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes immer unter Schutz stehen - die Ausweisung in der Denkmalliste besitzt in diesem Fall lediglich "deklaratorischen Charakter". Ganz gleich, ob ein Bodendenkmal bereits ausgewiesen wurde oder nicht - wenn archäologische Funde bei Erdarbeiten auftauchen, stehen sie automatisch und ohne weitere Amtshandlung unter Schutz.

Beispiele für bedeutende Bodendenkmale im Havelland sind der auch international bedeutende steinzeitliche Moorfundplatz bei Friesack und die archäologische Landschaft entlang der in zahlreichen historischen Epochen dicht besiedelten Wublitzrinne.

Gartendenkmale

Auch Garten- und Parkanlagen können unter Denkmalschutz stehen - oft in Kombination mit einer Ausweisung des Parkes oder einzelner Teile davon als Naturdenkmal.  Dies betrifft in erster Linie historische Gutsparkanlagen, die in engem Zusammenhang mit ehemaligen Adelsschlössern und Herrensitzen stehen (die ihrerseits oft als Baudenkmal ausgewiesen sind).

Ein Beispiel hierfür ist der einst im Besitz der Industriellenfamilie Borsig befindliche Gutspark Groß Behnitz.