Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Wenn Sie an einem Denkmal in Ihrem Besitz oder Eigentum Schäden bemerken, sind Sie verpflichtet, diese bei der Denkmalbehörde anzuzeigen. Dies gilt sowohl für Bau- als auch Boden- und Gartendenkmale. Im Rahmen des Zumutbaren müssen Sie darüber hinaus dafür sorgen, dass das Denkmal erhalten, geschützt und gepflegt wird - das schließt auch fachgerechte Instandhaltungsmaßnahmen ein. Die damit einhergehenden Baumaßnahmen müssen Sie mit der Denkmalbehörde absprechen. Wenn wir selbst im Rahmen unserer Kontrollen Schäden an oder Gefährdungen von einem Denkmal bemerken, werden wir uns mit Ihnen als Verfügungsberechtigte in Verbindung setzen und gegebenenfalls in Erfahrung bringen, was genau in diesem Fall gemeinsam mit Ihnen unternommen werden muss.
Auch wenn Sie unterwegs Schäden an Ihnen bekannten Denkmalen entdecken, sprechen Sie uns gern an. Das gilt sowohl für Bauten als auch Bodendenkmale, in denen Erdeingriffe ohne archäologische Begleitung stattfinden. Die Denkmalschutzbehörde wird dann die näheren Umstände recherchieren und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Denkmals ergreifen.