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Schäden an Denkmalen

Wenn Sie an einem Denkmal in Ihrem Besitz oder Eigentum Schäden bemerken, sind Sie verpflichtet, diese bei der Denkmalbehörde anzuzeigen. Dies gilt sowohl für Bau- als auch Boden- und Gartendenkmale. Im Rahmen des Zumutbaren müssen Sie darüber hinaus dafür sorgen, dass das Denkmal erhalten, geschützt und gepflegt wird - das schließt auch fachgerechte Instandhaltungsmaßnahmen ein. Die damit einhergehenden Baumaßnahmen müssen Sie mit der Denkmalbehörde absprechen. Wenn wir selbst im Rahmen unserer Kontrollen Schäden an oder Gefährdungen von einem Denkmal bemerken, werden wir uns mit Ihnen als Verfügungsberechtigte in Verbindung setzen und gegebenenfalls in Erfahrung bringen, was genau in diesem Fall gemeinsam mit Ihnen unternommen werden muss. 

Auch wenn Sie unterwegs Schäden an Ihnen bekannten Denkmalen entdecken, sprechen Sie uns gern an.  Das gilt sowohl für Bauten als auch Bodendenkmale, in denen Erdeingriffe ohne archäologische Begleitung stattfinden. Die Denkmalschutzbehörde wird dann die näheren Umstände recherchieren und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Denkmals ergreifen.