Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Der Landkreis Havelland ist Eigentümer des Grundstücks in Brieselang, Uferpromenade 36 (Größe: 910 m²) und bietet dieses zur Vergabe eines Erbbaurechtes an. Das Grundstück ist mit einem einfachen Gebäude und einem Schuppen bebaut. Das Erbbaurecht soll zum Zwecke der Wohnbebauung für einen Zeitraum von 99 Jahren (ggf. mit Verlängerungsoption) bestellt werden.
Der Erbbauberechtigte ist befugt, die aufstehenden Baulichkeiten zurückzubauen und auf diesem Grundstück (entsprechend der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit) ein Gebäude nebst etwaiger Nebengebäude ausschließlich zu Wohnzwecken zu errichten. Dem Erwerber des Erbbaurechtes entstehende etwaige Rückbau- und Entsorgungskosten werden bei der Bemessung des Erbbaurechtes bereits berücksichtigt.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich der Gemeinde Brieselang, jedoch nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, und ist daher gemäß § 34 BauGB bebaubar, wenn sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.
Miet- oder Pachtverhältnisse am Grundstück bestehen nicht.
Der jährlich zu zahlende Erbbauzins beträgt mindestens 7.106 € (2,7% von 263.200 € = aktueller Bodenwert abzüglich Rückbaukosten).
Ein abzugebendes Angebot soll mindestens folgende Angaben enthalten:
Die Auswahl wird sowohl unter Berücksichtigung wirtschaftlicher als auch sozialer Aspekte im Hinblick auf die Beschaffung von Wohnraum erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes handelt und dass mit der Abgabe eines Angebotes kein Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages besteht.
Ihr Angebot richten Sie bitte an den Landkreis Havelland, Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Hein (Tel.: 03385 551 2121) gern zur Verfügung.