Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist u. a. möglich durch
Geburt
Erklärung
Annahme als Kind und
Einbürgerung (Einbürgerungsanträge nimmt nur die Staatsangehörigkeitsbehörde entgegen)
Fachaufsicht über die Standesbeamten/Standesämter
Namensänderungen Der Vor- und Familienname eines Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Antrag geändert werden. Die Anträge werden in den Kommunen am Ort des Wohnungssitzes gestellt und an die Namensänderungsbehörde zur Entscheidung abgegeben.