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Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Wichtiger Hinweis zur Kennzeichenzuteilung

Internetbasierte Außerbetriebsetzung / Wiederzulassung / Neuzulassung / Umschreibung

Bitte beachten Sie, dass derzeit KEINE Zulassungen für E, H und Saisonkennzeichen online getätigt werden können!

 

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) sparen Sie sich weitere Behördengänge. Der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges kann nunmehr aus zulassungsrechtlicher Sicht von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung internetbasiert abgewickelt werden. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Service zunächst nur natürlichen Personen (keine Firmen) zur Verfügung steht.

Internetbasierte Außerbetriebsetzung     Internetbasierte Wiederzulassung

Internetbasierte Neuzulassung                    Internetbasierte Umschreibung

Hier geht es direkt zum gewünschten internetbasierten Vorgang

Voraussetzungen für die elektronische Außerbetriebssetzung

Zur Online-Ausserbetriebsetzung von Fahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion.
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes.
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein.
  • Die auf den Kennzeichen des Fahrzeuges und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegten Sicherheitscodes müssen vorliegen.

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Sobald auf den Siegelplaketten der Kennzeichenschilder bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Die Bescheinigung der rechtsgültigen Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde mit Postzustellungsurkunde zu.

Und so funktioniert die "Außerbetriebsetzung" eines Fahrzeuges online

  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar).
  • Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar).
  • Sicherheitscode abschreiben oder als Data-Matrix-Code einscannen.
  • Identität mittels des Personalausweises mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitels auf der Webseite des zentralen (KBA), kommunalen oder Landesportals nachweisen.
  • Fahrzeugkennzeichen und Sicherheitscode(s) in die Antragsmaske des Portals eingeben.
  • Gebühr mittels ePayment-System (z. B. via Kreditkarte) bezahlen.
  • Ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet.
  • Die Zustellung des Bescheides erfolgt per Postzustellungsurkunde.

Voraussetzungen für die elektronische Wiederzulassung

Zur Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen auf den gleichen Halter mit reserviertem Kennzeichen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss eine natürliche Person sein
  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss im gleichen Zulassungsbezirk wohnen, wie zum Zeitpunkt der Außerbetriebssetzung.
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein.
  • Die Wiederzulassung muss auf dieselbe Fahrzeughalterin bzw. denselben Fahrzeughalter wie die Außerbetriebssetzung erfolgen, eine Namensänderung darf nicht erfolgt sein.
  • Die Kennzeichen wurden bei der Außerbetriebssetzung für das Fahrzeug reserviert und die Reservierung ist noch nicht abgelaufen.
  • Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges und die bei der Außerbetriebssetzung entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode sind vorhanden.
  • Für das betreffende Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung vorliegen.
  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) muss vorliegen.
  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Mandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben.
  • Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.

Die Dokumente zur rechtsgültigen Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg mit Einschreiben Rückschein zur Verfügung. Das Datum der Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges können Sie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen. Dieses liegt in der Regel 3 Werktage nach der Bearbeitung Ihres Antrages in der Kfz-Zulassungsbehörde.

Ohne die neuen Dokumente zur Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Und so funktioniert die "Wiederzulassung" eines Fahrzeuges online

  • Identität mittels des Personalausweises mit Online-Funktion oder des elektronischen Aufenthaltstitels auf der Webseite des kommunalen oder Landesportals nachweisen.
  • Die für die Wiederzulassung notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeugs,
    • VB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung,
    • Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer, Infrastrukturabgabe),
    • ggf. HU / SP-Expresscode und reserviertes Kennzeichen.
  • Gebühr mittels ePayment-System (z. B. via Kreditkarte) bezahlen.

  •  Zulassungsantrag bestätigen und an die zuständige Zulassungsbehörde übermitteln.

  •  Die Zulassungsbehörde prüft und bearbeitet den Antrag.

  •  Sie erhalten die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen per Post mit Einschreiben zugeschickt.

  • Sie kleben die Plakettenträger auf die Kennzeichenschilder.

Voraussetzungen für die elektronische Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges online

Zur Online-Neuzulassung von Fahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine natürliche Person sein
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss im Landkreis Havelland wohnhaft sein
  • Ein fabrikneus Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteteer eID-Funktion
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes
  • Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein
  • Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges
  • Den Zullassungsbéscheinigung Teil 2 (ZBII) mit Sicherheitscode
  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Mandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben
  • Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter vorhanden sein

Die Dokumente zur rechtsgültigen Neuzulassung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg mit Einschreiben Rückschein zur Verfügung. Das Datum der Neuzulassung Ihres Fahrzeuges wird durch die teilautomatisierten Neuzulassung von uns vergeben. Ohne die neuen Dokumente zur Neuzulassung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Und so funktioniert die "Neuzulassung" eines Fahrzeuges online

  • Identität mittels des Personalausweises mit Online-Funktion oder des elektronischen Aufenthaltstitels auf der Webseite des kummunalen oder Landesportals nachweisen
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
  • Die für die Neuzulassung notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifiezierung (FIN
    • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer, Infrastruktur)
    • ggf. HU/SP-Expresscode und reserviertes Kennzeichen
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert
  • Gebühr mittels ePayment-System (z. B. Kreditkarte) bezahlen
  • Zulassungsantrag bestätigen und an die zuständige Zulassungsbehörde übermitteln
  • Die Zulassungsbehörde prüft und bearbeitet den Antrag
  • Zulassungsunterlagen sowie Stempelträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen wird per Post mit Einschreiben zugeschickt
  • Plakettenträger auf die Kennzeichenträger kleben

Voraussetzungen für die elektronische Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeuges

Zur Online Umschreibung von Fahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine natürliche Person sein
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss im Landkreis Havelland wohnhaft sein
  • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet war
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteteer eID-Funktion
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes
  • Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein
  • Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges
  • Die Zulassungsbescheinigung I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Mandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben
  • Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter vorhanden sein
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. _Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

Die Dokumente zur rechtsgültigen Umschreibung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg mit Einschreiben Rückschein zur Verfügung. Das Datum der Umschreibung Ihres Fahrzeuges wird durch die vollautomatisierte Umschreibung von uns vergeben. Ohne die neuen Dokumente zur Umschreibung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Und so funktioniert die "Umschreibung" eines Fahrzeuges online

  • Online- Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersucherung (HU) zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN - Halterkonto - für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  • Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann inerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  • Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Falls einer der Schritte nicht mit positiven Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.