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Der Landkreis Havelland ist Aufgabenträger und Träger der Daseinsvorsorge für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-G Brandenburg).
Um seinen Pflichten als Aufgabenträger auch nach dem 31.05.2024 nachzukommen, beabsichtigt der Landkreis Havelland die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) zum 01.06.2026 direkt an die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH gem. § 108 Abs. 1 GWB (in Verbindung mit der EU-Verordnung 1370/2007). Diese Vergabe muss lt. EU-Verordnung 1370/2007 Art. 7 Abs. 2 spätestens ein Jahr vorher im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, daher erfolgte die Bekanntmachung der Direktvergabe des öDA im EU-Amtsblatt am 27.08.2024 unter der Nummer 514410-2024. Ein Antrag auf eigenwirtschaftliche Erbringung der von dieser Vorinformation erfassten Verkehrsleistungen ist ab Veröffentlichung innerhalb von 3 Monaten nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen.
Der beabsichtigte öDA erfasst die öffentlichen Personenverkehrsdienste des Stadt- und Regionalverkehrs in seinem Gebiet als Gesamtleistung. Außerdem umfasst er die Verkehrsleistungen der abgehenden Linien in die Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, die sachsen-anhaltischen Landkreise Stendal und Jerichower Land sowie in die Städte Berlin und Potsdam. Weitere Informationen sind in dem folgenden Zusatzdokument enthalten.
Zusatzdokument zur Veröffentlichung des öDA (PDF-Format - 1,0 MB)