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Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Havelland

 

Der Landkreis Havelland ist Aufgabenträger und Träger der Daseinsvorsorge für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-G Brandenburg).

Um seinen Pflichten als Aufgabenträger auch nach dem 31.05.2024 nachzukommen, beabsichtigt der Landkreis Havelland die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) zum 01.06.2026 direkt an die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH gem. § 108 Abs. 1 GWB (in Verbindung mit der EU-Verordnung 1370/2007). Diese Vergabe muss lt.  EU-Verordnung 1370/2007 Art. 7 Abs. 2 spätestens ein Jahr vorher im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, daher erfolgte die Bekanntmachung der Direktvergabe des öDA im EU-Amtsblatt am 27.08.2024 unter der Nummer 514410-2024. Ein Antrag auf eigenwirtschaftliche Erbringung der von dieser Vorinformation erfassten Verkehrsleistungen ist ab Veröffentlichung innerhalb von 3 Monaten nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. 

Der beabsichtigte öDA erfasst die öffentlichen Personenverkehrsdienste des Stadt- und Regionalverkehrs in seinem Gebiet als Gesamtleistung. Außerdem umfasst er die Verkehrsleistungen der abgehenden Linien in die Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, die sachsen-anhaltischen Landkreise Stendal und Jerichower Land sowie in die Städte Berlin und Potsdam. Weitere Informationen sind in dem folgenden Zusatzdokument enthalten.