Das Bauordnungsamt ist für den Vollzug der Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen zuständig.
Das Sachgebiet Bauleitplanung / Planungsrecht ist dem Bauordnungsamt zugeordnet. Die Aufgaben und Zuständigkeiten können über diesen Link abgerufen werden Bauleitplanung.
Weitere Themen und Inhalte können Sie durch "anklicken" auf der linken Menüleiste erreichen.
In den Seiten gelangen Sie über Verlinkungen, die blau hervorgehoben sind, in weitere Seiten und Verzeichnisse.