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Lebensmittelüberwachung

Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung sind der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Irreführung und Täuschung.

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Tätowiermittel wird von unseren Lebensmittelkontrolleuren und Tierärzten kontrolliert.

Dies erfolgt im Rahmen von Betriebskontrollen, die risikoorientiert bundesweit in der AVV-Rüb geregelt sind. Darüber hinaus erfolgen die Betriebskontrollen auch Verdachts- und Anlassbezogen (z.B. im Rahmen von Verbraucherbeschwerden oder Lebensmittelrückrufen). Weiterhin werden beanstandete Betriebe nach einer festgesetzten Frist zur Behebung der vorgefundenen Mängel bzw. Rechtsverstöße im Rahmen von Nachkontrollen erneut aufgesucht und kontrolliert.

Im Rahmen der Betriebskontrollen wird u.a. die Einhaltung der allgemeinen Hygiene (Sauberkeit, baulicher Zustand und gerätetechnische Instandhaltung sowie Personalhygiene), der rechtlichen Vorgaben beim Lagern und Herstellen von Lebensmitteln und der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Waren überprüft. Ebenfalls werden die für Lebensmittelbetriebe gesetzlich verbindlichen Eigenkontrollen überprüft.

Weiterhin werden regelmäßig amtliche Proben risikoorientiert im Rahmen von Plan- und/oder Verdachtsproben oder aus besonderen Gründen, wie z.B. bei Verbraucherbeschwerden oder im Rahmen spezieller Untersuchungsprogramme, entnommen und im Landeslabor Berlin Brandenburg untersucht und beurteilt. Rechtliche Verstöße werden auch hier mit amtlichen Maßnahmen wie z.B. einem Verwaltungsakt zur Behebung bzw. Rücknahme vom Markt verfolgt oder z.B. mit Strafverfahren, im Falle von Verbrauchertäuschung, geahndet.

Hinweis:

Alle Lebensmittelunternehmer sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) 852/2004 verpflichtet sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren zu lassen. Hierzu ist das folgende Dokument zu verwenden:  Stammdatenerfassung für Betriebe

Formular Verbraucherbeschwerde über Betriebe/ Hygienemängel in Betrieben

Merkblatt für Angaben auf Speise- und Getränkekarten

Merkblatt für die Kenntlichmachung von Allergenen

 

 

Überwachungsbezirke

Die Lebensmittelüberwachung ist im Landkreis Havelland in 3 Überwachungsbezirke eingeteilt. Die Zusammensetzung der jeweiligen Überwachungsbezirke sowie die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier:

Frau Hofmann
Tel:03321 4035539
E-Mail:lebensmittel.futtermittel@havelland.de
Herr Kolter
Tel:03321 4035517
E-Mail:lebensmittel.futtermittel@havelland.de

Frau Dittrich
Tel:03321 4035515
E-Mail:lebensmittel.futtermittel@havelland.de
N.N.
Tel:03321 403xxxx
E-Mail:lebensmittel.futtermittel@havelland.de

Herr Hansen
Tel:03385 5514616
E-Mail:lebensmittel.futtermittel@havelland.de
Frau Schlee
Tel:03385 5514612
E-Mail:lebensmittel.futtermittel@havelland.de