Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) wird bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 angehoben.
Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Altersrenten auch vor Erreichen des 67. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Diese Voraussetzungen sind u.a. die Erfüllung einer bestimmten Wartezeit (z.B. 35 oder 45 Versicherungsjahre) oder ein bestimmter Umstand, z.B. Schwerbehinderung.
Als vorzeitige Altersrenten kommen in Frage:
Eine Altersrente sollte Sie ca. 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen.
Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns für ein persönliches Beratungsgespräch oder für eine Antragstellung.
Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen bei der Aufnahme von Widersprüchen in rentenrechtlichen Angelegenheiten behilflich.
Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Weitere Informationen erhalten sie auch unter: