Stand: 18.08.2022
Die Kreisverwaltung des Landkreises Havelland setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit und orientieren uns dazu an den entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseite www.havelland.de mit all ihren Unterseiten.
Der Landkreis Havelland ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABI. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zu gestalten.
Grundlage der Barrierefreiheit ist die europäische Norm EN 301 549.
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Internetseite
Aktueller Stand der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Teile des Inhaltes entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Die Internetseite wurde 2022 von der Überwachungsstelle für Websites und mobile Anwendungen des Landes Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung überprüft. Die Seite ist demnach überwiegend, jedoch nicht vollständig für die meisten Nutzergruppen zugänglich. Mit dem Prüfbericht wurden dem Landkreis Havelland Handlungsempfehlungen gegeben, die von der Kreisverwaltung sukzessiv umgesetzt werden.
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit, die sukzessiv verbessert werden. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem feststellen, das nicht aufgeführt ist.
Diese Internetseite ist so konzipiert, dass sie mit allen gängigen, modernen Browsern kompatibel ist. Bei der Nutzung eines mobilen Endgerätes, wird das Layout der Internetseite zum besseren Betrachten automatisch an das Gerät angepasst.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Internetseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang, dann melden Sie sich gern bei uns unter:
Landkreis Havelland
Pressestelle
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
E-Mail: pressestelle@havelland.de
Telefon: 03385/551-1388
Fax: 03385/551-31388
Bitte senden oder nennen Sie uns den Link zu der Seite, auf der Ihnen der nicht barrierefreie Inhalt aufgefallen ist sowie eine Beschreibung des Problems.
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Internetseite an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte
Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048