Anliegen A-Z: Elterngeld

Beschreibung

Elterngeld ermöglicht Eltern, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Es ersetzt einen Teil ihres Einkommens. Elterngeld kann frühestens ab Geburt beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt werden.

Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Anspruch besteht für 12 Lebensmonate des Kindes. Zwei zusätzliche Monate können beantragt werden, soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert. Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate und kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen.
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.
Elterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1800 Euro, je nach dem bisherigen Einkommen. Auf andere Sozialleistungen kann es angerechnet werden, zum Beispiel auf Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II / "Hartz IV"), Grundsicherung oder Kinderzuschlag.

Es besteht die Möglichkeit, zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu wählen. Eine Kombination ist auch möglich. Eltern haben dadurch die Möglichkeit, länger Elterngeld in Anspruch zu nehmen.

In Elterngeld Plus-Monaten wird höchstens die Hälfte des zustehenden Basiselterngeldes ausgezahlt. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann über den 14. bis maximal zum 32. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert werden.

Beim Partnerschaftsbonus müssen beide Elternteile mindestens 24 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Es kann zwischen 2-4 Lebensmonate gewählt werden.

Eltern von frühgeborenen Kindern können einen längeren Anspruch von Basiselterngeld prüfen lassen. Hierzu wird die Kopie des Mutterpasses benötigt sowie eine Beratung in unserer Elterngeldstelle empfohlen.

Anrechnung anderer Leistungen:
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Das Elterngeld kann auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

 

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee sowie im zuständigen Fachamt zu stellen.

Die Antragsformulare liegen im Bürgerservicebüro vor.  Für eine Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Berechnung Ihrer möglichen Höhe des Elterngeldes durchführen können.
Hierfür nutzen Sie bitte den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen.

 

Link zur Elterngeldstelle:

Elterngeld | Landkreis Havelland

Link zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend:

www.bmfsfj.de

 

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben von beiden Elternteilen,
  • gültiger Personalausweis von beiden Elternteilen (in Kopie),
  • Geburtsbescheinigung für Elterngeld (im Original),
  • monatliche Lohn-/Gehaltsbescheinigungen (einzeln, keine Jahresaufrechnung) der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes (Vater) bzw. vor Beginn Mutterschutz (Mutter),
  • bei Selbständigkeit: letzter Einkommenssteuerbescheid (Kalenderjahr vor Geburt) oder Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder BWA,
  • Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig),
  • Bankverbindung (als IBAN & BIC-Nummer),
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsgeld bzw. Negativbescheinigung, wenn kein Mutterschaftsgeld gezahlt wurde,
  • Elternzeitvereinbarung mit dem Arbeitgeber,
  • evtl. Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, wenn weitere Kinder unter 3 Jahre im Haushalt leben (für Geschwisterbonus),
  • evtl. weitere Unterlagen, je nach Einzelfall.