Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach der Ehescheidung beim Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz gezahlt werden kann. Für die Berechnung der Rente sind nicht die rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen maßgebend, sondern die des Antragstellers. Über Voraussetzungen, die weiterhin notwendig sind, informieren Sie gerne die Mitarbeiter des Bürgerservicebüros.
Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Aufgrund der hohen Nachfrage zum Thema Rente, sollten Sie eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch oder persönlich) für die Antragstellung mit uns ausmachen.
Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter: