Beschreibung
Zur Durchführung der Bestimmungen des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Rat der Europäischen Union mit der Verordung EG Nr.: 2135 / 98 beschlossen, die bisherigen mechanischen, analogen Kontrollgeräte, die der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eines Fahrers dienten und sich als manipulationsfähig erwiesen haben, durch neue digitale Kontrollgeräte zu ersetzen. Aufgabe des digitalen Kontrollgerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Für die Benutzung dieses Kontrollgerätes werden Chipkarten sog. Kontrollgerätekarten und zwar Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten benötigt.
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung einer Fahrerkarte:
- Hauptwohnsitz in Deutschland bzw. im Landkreis Havelland, bei ausländischen Bürgern der Nachweis des Schwerpunktes der beruflichen Bindung in Deutschland
- legales Beschäftigungsverhältnis in Deutschland
- EU-Kartenführerschein in einer der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
HINWEIS:
Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein (grau oder rosa bzw. BRD oder DDR), müssten Sie zeitgleich den Antrag auf Umstellung in den EU-Kartenführerschein stellen. Hierfür benötigen wir zusätzlich ein biometrisches Lichtbild sowie 30,40 Euro Gebühren für die Umstellung (siehe Anliegen "EU-Kartenführerschein").
Ausgabe und Fristen:
- erfolgt die Identitätsprüfung des Fahrers bei der Antragstellung, kann die Fahrerkarte an den Antragsteller gesandt werden (zzgl. 3,00 Euro Gebühren)
- ist die Identitätsprüfung des Fahrers bei der Antragstellung nicht möglich (z. B. Antragstellung über Bevollmächtigten), muss die Fahrerkarte persönlich abgeholt werden
- die Zeitspanne für die Ausgabe der Karte beträgt bei Erstantrag ca. 14 Werktage, bei der Ersatzkarte ca. 10 Werktage nach Antragsaufnahme bei der Behörde
- die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre
- eine Ersatzkarte bekommt die Gültigkeit der letzten Karte, nur bei einer Restlaufzeit unter 6 Monaten erfolgt eine Neubefristung
- vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher und spätestens 15 Tage zuvor, ein Folgeantrag zu stellen
Handhabung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung:
- bei Verlust ist umgehend die Ausgabestelle zu informieren
- Diebstahl ist der Polizei zu melden
- ist eine Karte beschädigt oder hat sie eine Fehlfunktion, ist die defekte Karte bei der Antragstellung auf eine Ersatzkarte mit einzureichen
- bei Verlust oder Diebstahl ist bei Antragstellung eine schriftliche Erklärung zum Vorgang einzureichen, bei Diebstahl auch die polizeiliche Meldung
- nach Verlustmeldung wiederaufgefundene Karten müssen der Ausgabestelle umgehend zurückgegeben werden
Sonstige Bemerkungen:
- die Fahrerkarte ist vor Missbrauch zu schützen
- wenn nachträglich die Erteilungsvoraussetzungen entfallen, ist die Rückgabe der Fahrerkarte erforderlich
- die Fahrerkarte wird nach Ablauf der Gültigkeit unbrauchbar, im Display erscheint eine -Error- Meldung
Die Antragstellung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.