Raubfischangeln (einschießlich Friedfisch) mit Fischereischein
Wenn Sie auf Raubfisch oder in einem anderen Bundesland angeln möchten, benötigen Sie nach wie vor einen Fischereischein, den Sie jetzt nur noch nach Vorlage einer erfolgreich abgeschlossenen Anglerprüfung erhalten.
Jugendfischereischein
Personen die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Dieser Jugendfischereischein berechtigt zum Gebrauch der Friedfischangel.
Weiterhin benötigen Sie zu dem unbefristet geltenden Fischereischein sowie zum Jugendfischereischein:
Nach Ablauf der Gültigkeit Ihres Fischereischeins können Sie diesen dann nur unter Vorlage Ihres Anglerprüfungszeugisses in einen unbefristet geltenden Fischereischein umschreiben lassen.
Gültige Fischereischeine anderer deutscher Bundesländer, die dem Brandenburger Fischereischein gleichstehen, gelten auch im Land Brandenburg, es sei denn, der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland.
Die DAV-Abgabemarke ist bei uns leider nicht erhältlich.
Fischereiabgabe ab dem 18. Lebensjahr:
Fischereiabgabe, wenn das 8. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet ist:
Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.
Neuausstellung eines Fischereischeines
Umschreibung eines Fischereischeines
Jugendfischereischein