Anliegen A-Z: Fischereischein / Abgabemarke

Beschreibung

 

Raubfischangeln (einschießlich Friedfisch) mit Fischereischein

Wenn Sie auf Raubfisch oder in einem anderen Bundesland angeln möchten, benötigen Sie nach wie vor einen Fischereischein, den Sie jetzt nur noch nach Vorlage einer erfolgreich abgeschlossenen Anglerprüfung erhalten.

Jugendfischereischein

Personen die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Dieser Jugendfischereischein berechtigt zum Gebrauch der Friedfischangel.

Weiterhin benötigen Sie zu dem unbefristet geltenden Fischereischein sowie zum Jugendfischereischein:

  • eine Angelkarte (für das jeweilige Gewässer oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung)
  • Nachweis über die Fischereiabgabe

 

Nach Ablauf der Gültigkeit Ihres Fischereischeins können Sie diesen dann nur unter Vorlage Ihres Anglerprüfungszeugisses in einen unbefristet geltenden Fischereischein umschreiben lassen.
Gültige Fischereischeine anderer deutscher Bundesländer, die dem Brandenburger Fischereischein gleichstehen, gelten auch im Land Brandenburg, es sei denn, der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.

   

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland.

 

Hinweis:


Die DAV-Abgabemarke ist bei uns leider nicht erhältlich.

 

Gebühren

  • Neuausstellung nach Prüfung: einmalig 25,- Euro
  • Umschreibung eines Fischereischeins in einen unbefristeten Fischereischein: einmalig 25,- Euro
  • Ausstellung Jugendfischereischein: 2,50 Euro

Fischereiabgabe ab dem 18. Lebensjahr:

  • 1 Jahr 12,- Euro
  • 5 Jahre 40,- Euro

Fischereiabgabe, wenn das 8. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet ist:

  • 1 Jahr 2,50 Euro

Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.

Benötigte Unterlagen

Neuausstellung eines Fischereischeines

  • 1 Lichtbild
  • Anglerprüfungszeugnis

Umschreibung eines Fischereischeines

  • 1 Lichtbild
  • gültiger Fischereischein ansonsten
  • Anglerprüfungszeugnis (wenn der Fischereischein abgelaufen ist)

Jugendfischereischein

  • 1 Lichtbild