Anliegen A-Z: Halbwaisenrente

Beschreibung

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt auch vor dem Unterhaltsverlust bei Tod der Eltern. Nach dem Tod eines Versicherten erhalten seine Kinder Waisenrente, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Leistungen können auch Stiefkinder, Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister des Versicherten erhalten.

Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Waisenrente bis Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt, z.B. wenn Sie sich

  • in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
  • einen Freiwilligendienst ableistet oder
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen können.

Wenn Kinder noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben, besteht ein Anspruch auf Halbwaisenrente.

Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.

Um ihnen hier unnötige Wege- und Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.

Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis der Waise (soweit dieser schon vorliegt, je nach Alter),
  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde der Waise mit darauf enthaltener Angabe des verstorbenen Elternteils (im Original),
  • Sterbeurkunde des Elternteils (im Original),
  • Bankverbindung (hier: IBAN- & BIC-Nummer, evtl. laut Kontoauszug),
  • persönliche Steuer-Identifikationsnummer der Waise (11-stellig),
  • Versicherungsverlauf vom Rententräger (soweit dieser bereits vorliegt),
  • Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen und der Waise (soweit vorhanden)
  • Schulbescheinigung bzw. Berufsausbildungsvertrag der Waise,
  • je nach Einzelfall evtl. weitere Unterlagen.