Beschreibung
Zur Durchführung der Bestimmungen des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung hat der Rat der Europäischen Union mit der Verordung EG Nr.: 2135 / 98 beschlossen, die bisherigen mechanischen, analogen Kontrollgeräte, die der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eines Fahrers dienten und sich als manipulationsfähig erwiesen haben, durch neue digitale Kontrollgeräte zu ersetzen. Aufgabe des digitalen Kontrollgerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Für die Benutzung dieses Kontrollgerätes werden Chipkarten sog. Kontrollgerätekarten und zwar Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten benötigt.
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung:
- Firmen oder Betriebe, die Fahrzeuge verwenden wollen, welche unter den Geltungsbereich der VO (EG) 561 / 2006 fallen
Ausgabe und Fristen:
- erfolgt die Identitätsprüfung des Unternehmens bei der Antragsstellung, kann die Unternehmenskarte an den Antragssteller bzw. an das Unternehmen des Antragsstellers gesandt werden
- die Zeitspanne für die Ausgabe der Karte beträgt bei Erstantrag ca. 20 Tage, bei der Ersatzkarte ca. 5 Tage nach Antragsaufnahme bei der Behörde
- die Gültigkeit der Unternehmenskarte beträgt 5 Jahre
- eine Ersatzkarte bekommt die Gültigkeit der letzten Karte, nur bei einer Restlaufzeit unter 6 Monaten erfolgt eine Neubefristung
- vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monat vorher und spätestens 15 Tage zuvor, ein Folgeantrag zu stellen
Handhabung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung:
- bei Verlust ist umgehend die Ausgabestelle zu informieren
- Diebstahl ist der Polizei zu melden
- ist eine Karte beschädigt oder hat sie eine Fehlfunktion, ist die defekte Karte bei der Antragsstellung auf eine Ersatzkarte mit einzureichen
- bei Verlust oder Diebstahl ist bei Antragsstellung eine schriftliche Erklärung zum Vorgang einzureichen, bei Diebstahl auch die polizeiliche Meldung
- nach Verlustmeldung wiederaufgefundene Karten müssen der Ausgabestelle umgehend zurückgegeben werden
Sonstige Bemerkungen:
- die Unternehmenskarte ist vor Missbrauch zu schützen
- wenn nachträglich die Erteilungsvoraussetzungen entfallen, ist die Rückgabe der Unternehmenskarte erforderlich
- mit der Unternehmenskarte können die entsprechenden Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes für die Auswertung und Archivierung gesichert werden (Fahrpersonal-VO sieht vor, dass diese Daten spätestens alle 3 Monate herunterzuladen sind)
- die Unternehmenskarte wird nach Ablauf der Frist unbrauchbar, es erscheint eine -Error- Meldung im Display
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.