Der Tod des Ehepartners ist für den Hinterbliebenen und die Familie ein schwerer Schicksalsschlag. In diesem Fall muss viel geregelt werden. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier kann die Deutsche Rentenversicherung mit der Witwen-/Witwerrente helfen. Sie ist eine Rente, die aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt wird. Allerdings kann unter Umständen Ihr eigenes Einkommen auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet werden.
Ihren Antrag auf Witwen-/Witwerrente können Sie gerne bei uns stellen. Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Aufgrund der hohen Nachfrage rund um das Thema "Rente" und dem großen zeitlichen Umfang bei der Antragstellung zu diesem Thema, sollten Sie eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch oder persönlich) mit uns ausmachen.
Bitte beachten Sie, dass derzeit hierfür längere Vorlaufzeiten für einen Termin bestehen.
Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter: