Anliegen A-Z: Internationaler Führerschein

Beschreibung

Der Internationale Führerschein ist ein zusätzliches Reisedokument, das von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wird, für eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und auf zwischenstaatlichen Verträgen basiert.
Er wird aufgrund des nationalen Führerscheins ausgestellt und für Reisen in das außereuropäische Ausland und bei Nutzung eines Mietwagens im Ausland benötigt. Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den jeweiligen Auslandsvertretungen oder von den Automobilklubs.

Bei Fahrten im außereuropäischen Ausland ist immer der nationale EU-Kartenführerschein und der internationale Führerschein mitzuführen.

Sind Sie noch im Besitz eines alten Papierführerscheins, muss zeitgleich die Umstellung in den EU-Kartenführerschein beantragt werden, da dieser Voraussetzung für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins ist.


Bitte beachten Sie:

Wenn Sie einen internationalen Führerschein für eines der folgenden Länder benötigen:

- Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Sri Lanka, Syrien

sprechen Sie uns bitte bei Antragstellung darauf an, da dann aufgrund anderer zwischenstaatlicher Abkommen, ein Internationaler Führerschein ausgefertigt werden muss, der nur für diese Länder gilt und auch nur 1 Jahr ab Ausstellung gültig ist.


Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:

Bitte planen Sie für Ihren Antrag bis zur Fertigstellung Ihres Führerscheins eine gewisse Bearbeitungszeit ein.

Bei Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.

 

Wenn Sie Ihren Internationalen Führerschein kurzfristig aus beruflichen Gründen benötigen, besteht die Möglichkeit diesen im EILT-Verfahren herstellen zu lassen.

Dafür benötigen wir zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Bestätigung über Ihren kurzfristigen beruflichen Auslandsaufenthalt, z.B. Flugbestätigung.

Für das EILT-Verfahren entstehen zusätzliche Gebühren, siehe unten.
 

 

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Havelland.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen. 

Gebühren

  • Internationaler Führerschein: 16,00 Euro
  • evtl. zusätzlich für Umstellung Ihres Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein: 30,40 Euro
  • evtl. zusätzlich für Herstellung im EILT-Verfahren: 12,80 Euro

Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren gültigen EU-Kartenführerschein,
  • Ihren gültigen Personalausweis,
  • oder Ihren gültigen Reise-Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate),
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, so benötigen wir bitte ein weiteres biometrisches Lichtbild für die Umstellung Ihres Führerscheins
  • evtl. Nachweis über Auslandsaufenthalt für EILT-Verfahren, z.B. Flug- oder Reisebestätigung


Hinweis:

In der Dienststelle Nauen steht Ihnen ein Lichtbild-Automat zur Verfügung, in dem Sie vor Ort biometrische Lichtbilder anfertigen können.

4 Lichtbilder kosten 7,00 EUR.

Bitte halten Sie das Geld passend als Kleingeld bereit, der Automat bietet leider keine Wechselmöglichkeit!