Die Fahrerlaubnisbehörde ist Ihre Ansprechstelle für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis. Viele dieser Leistungen können direkt in den Bürgerservicebüros beantragt werden, einige werden auch direkt dort bearbeitet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Terminvereinbarung, häufig gestellte Fragen sowie die Kontaktmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde.
Aufgrund eines hohen Antragsaufkommens und personeller Engpässe kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten.
Alle Anträge werden sorgfältig und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Um die bestehenden Rückstände schnellstmöglich abzubauen, bitten wir darum, möglichst auf telefonische oder schriftliche Sachstandsanfragen zu verzichten. Jede Rückfrage bindet zusätzliche Bearbeitungszeit und verzögert die Bearbeitung aller eingegangenen Anträge.
Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Fahrerlaubnisbehörde unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Die Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet insbesondere folgende Anliegen:
Die meisten weiteren Führerscheinangelegenheiten werden über die Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland angeboten.
Zu den Führerschein- / Fahrerlaubnisangelegenheiten der Bürgerservicebüros: Seite öffnen
Der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtumtausch wird über die Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland abgewickelt.
Alle Informationen zu Fristen, erforderlichen Unterlagen und der Antragstellung finden Sie dort.
Informationen zum Pflichtumtausch
Die häufigsten Fragen haben wir thematisch für Sie zusammengefasst. Wählen Sie einen Themenbereich aus, um die passenden Informationen zu Ihrem Anliegen zu erhalten.
Viele Anliegen lassen sich bereits online erledigen oder beantworten. Nutzen Sie daher bitte zunächst unsere Online-Terminbuchung, die FAQ sowie den Chatbot Theo. Sollten Sie dort keine passende Antwort auf Ihr Anliegen finden, hilft Ihnen unsere zentrale Kontaktstelle gerne weiter.
Besucheranschrift: Goethestr. 59/60, 14641 Nauen
Fragen oder Anliegen können jederzeit bequem per E-Mail übermittelt werden an: fahrerlaubnis@havelland.de
Für eine persönliche Beratung oder direkte Rückfragen ist eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer telefonischen Sprechzeiten möglich unter: 03321/4035119
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Benötige ich einen Termin?
Ja. Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kann ich ohne Termin vorbeikommen?
Nein. Spontane Vorsprachen können leider nicht berücksichtigt werden.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Die Terminvereinbarung erfolgt bequem online über unser Terminbuchungssystem.
Ich habe einen Termin und bin verhindert. Was muss ich tun?
Bitte sagen Sie Ihren Termin frühzeitig ab. Dadurch kann der Termin anderen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Kann eine andere Person für mich erscheinen?
Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Ihrem jeweiligen Anliegen oder kontaktieren Sie uns, sofern Ihre Frage dort nicht beantwortet wird.
Warum dauert die Bearbeitung meines Antrags derzeit länger?
Aufgrund eines hohen Antragsaufkommens und personeller Engpässe kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art Ihres Antrags und dem aktuellen Arbeitsaufkommen ab. Derzeit kann die Bearbeitung mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen.
In welcher Reihenfolge werden Anträge bearbeitet?
Alle Anträge werden grundsätzlich chronologisch nach ihrem Eingang bearbeitet.
Kann mein Antrag bevorzugt bearbeitet werden?
Eine bevorzugte Bearbeitung einzelner Anträge ist grundsätzlich nicht möglich, um eine faire Bearbeitung aller Anliegen sicherzustellen.
Wann werde ich informiert?
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde oder weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine Nachricht von der Fahrerlaubnisbehörde.
Kann ich nach dem Bearbeitungsstand meines Antrags fragen?
Grundsätzlich ja. Bitte sehen Sie derzeit möglichst von Sachstandsanfragen ab. Jede telefonische oder schriftliche Rückfrage bindet Bearbeitungszeit und verzögert die Bearbeitung aller Anträge.
Warum bitten Sie darum, auf Sachstandsanfragen zu verzichten?
Unser Ziel ist es, die bestehenden Rückstände schnellstmöglich abzubauen. Jede Rückfrage unterbricht die laufende Bearbeitung und reduziert die Zeit, die für die Bearbeitung weiterer Anträge zur Verfügung steht.
Ich habe seit längerer Zeit nichts gehört. Ist das normal?
Ja. Aufgrund der derzeitigen Auslastung kann die Bearbeitung länger dauern. Sofern Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, werden Sie von uns kontaktiert.
Muss ich mich melden, wenn ich keine Nachricht erhalten habe?
Nein. Bitte warten Sie zunächst die Bearbeitung Ihres Antrags ab. Sie werden informiert, sobald eine Rückmeldung erforderlich ist.
Wo kann ich meinen Antrag stellen?
Je nach Anliegen erfolgt die Antragstellung entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde oder in einem Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland.
Die meisten Führerscheinangelegenheiten – beispielsweise Ersterteilungen, Verlängerungen, Ersatzführerscheine oder Umschreibungen – werden über die Bürgerservicebüros beantragt.
Nur wenige spezielle Verfahren werden unmittelbar durch die Fahrerlaubnisbehörde betreut.
Für welche Anliegen ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig?
Die Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet insbesondere folgende Verfahren:
Wo beantrage ich den Pflichtumtausch meines Führerscheins?
Die Antragstellung erfolgt über die Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland. Alle Informationen zu Fristen, erforderlichen Unterlagen und der Antragstellung finden Sie auf der Seite des Bürgerservicebüros.
Wie kann ich Gebühren bezahlen?
Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten erhalten Sie im Rahmen Ihres Termins oder der Antragstellung.
Kann jemand meinen Führerschein für mich abholen?
Ja, sofern eine schriftliche Vollmacht vorliegt und sich die bevollmächtigte Person ausweisen kann.
Ich habe meinen Führerschein verloren. Was muss ich tun?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beantragung eines Ersatzführerscheins bei den Bürgerservicebüros (auch spontane Vorsprachen möglich).
Mein Führerschein läuft bald ab. Wann sollte ich mich kümmern?
Beantragen Sie die Verlängerung möglichst frühzeitig, damit ausreichend Bearbeitungszeit eingeplant werden kann.
Wo finde ich Informationen zu meinem Anliegen?
Eine Übersicht aller angebotenen Leistungen finden Sie auf dieser Seite. Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, hilft Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde gerne weiter.