Anliegen A-Z: Jagdschein

Beschreibung

 

Die untere Jagdbehörde dient der Durchsetzung der im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz geregelten Wildhege, der Zweckmäßigen Gestaltung von Jagdbezirken sowie einer weidgerechten Jagddurchführung. Weiterhin überwacht die untere Jagdbehörde den Wildhandel, führt die Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und führt die Jägerprüfungen durch.

Für die Beantragung und Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde im Landkreis Havelland zuständig.

Folgender Link führt Sie zur:   ->  unteren Jagdbehörde des Landkreises Havelland

Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne unter der Telefonnummer: 03321 / 403 - 5520 oder -5521 informieren. 

Im "Infoblatt zur Beantragung von Jagdscheinen" (siehe unten "Formulare") finden Sie Informationen zu den benötigten Unterlagen.

 

Gebühren

  • 1 Jahres-Jagdschein:      89,00 Euro
  • 2 Jahres-Jagdschein:   129,00 Euro
  • 3 Jahres-Jagdschein:   169,00 Euro
  • je nach weiterer Leistung (siehe Antragsmöglichkeiten), fallen andere Gebühren an (Infomationen dazu erfragen Sie bitte bei der unteren Jagdbehörde)

Gerne können Sie bei uns bevorzugt per EC-Karte oder in bar bezahlen.

Benötigte Unterlagen

  • ist je nach gewünschter Leistung unterschiedlich, bitte schauen Sie in das "Infoblatt zur Beantragung von Jagdscheinen" (siehe unten)
  • evtl. 1 Lichtbild
  • Nachweis über Jagdhaftpflichtversicherung gem. § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG (im Original)
  • Zeugnis über bestandene Jägerprüfung
  • Nachweis des Jagdrechts
  • evtl. weitere Unterlagen, je nach Anliegen

Zuständige Organisationseinheit(en)