Anliegen A-Z: Rehabilitationsmaßnahmen

Beschreibung

Schnell kann der Prozess einer Gesundung scheinbar unlösbare Fragen und Probleme aufwerfen.

In solchen Fällen haben Sozialversicherte Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation. Neben medizinischen Rehabilitationsleistungen wie z.B. die ärztliche Behandlung und Betreuung in Spezial- oder Kurkliniken gehören auch berufsfördernde Leistungen, wie z.B. Fortbildung und Umschulung zu den Antragsmöglichkeiten. Die Rentenversicherung zahlt auch Kindern und Jugendlichen eine Heilbehandlung.

Notwendige Kopien und Beglaubigungen von Dokumenten werden ebenfalls gefertigt. Weiterhin sind wir Ihnen auch bei der Aufnahme von Widersprüchen behilflich.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.  

WICHTIG:

Aufgrund der hohen Nachfrage rund um das Thema "Rente" und dem großen zeitlichen Umfang bei der Antragstellung zu diesem Thema, ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch oder persönlich) unbedingt erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass derzeit hierfür längere Vorlaufzeiten für einen Termin bestehen.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis!

 

Weitere Auskünfte erhalten sie auch unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis,
  • Krankenkassen-Chipkarte,
  • Bankverbindung (= IBAN-Nummer, z.B. auf EC-Karte oder Kontoauszug),
  • Geburtsurkunde von einem leiblichen Kind (Original),
  • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf vom Rententräger,
  • aktuelle Befunde bzw. Diagnosen der behandelnden Ärzte (wenn vorhanden),
  • Adressen der behandelnden Ärzte (Hausarzt, Fachärzte usw.),
  • Angaben über Krankenhaus- bzw. Rehaaufenthalte in den letzten Jahren,
  • evtl. Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt,
  • evtl. Aufforderungsschreiben zur Antragstellung vom Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Krankenkasse,
  • wenn Sie bisher noch keine Rentenversicherungs-Kontenklärung durchgeführt haben sind weitere zusätzliche Unterlagen notwendig (s. Anliegen "Kontenklärung")
  • evtl. werden bei der Antragsaufnahme und Bearbeitung noch weitere Unterlagen benötigt