Anliegen A-Z: Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung

Die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs -Zwölftes Buch- (SGB XII).

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Grundsicherung im Landkreis Havelland ist das Sozialamt, Sachgebiet Grundsicherung. Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen rund um Ihren Antrag.

Anspruchsberechtigt sind Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die Regelaltersgrenze (65 Jahre oder älter) erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Die Grundsicherung setzt Bedürftigkeit voraus, d.h. Sie können Ihren Lebensunterhalt mit Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen nicht bzw. nicht ausreichend sichern. Wenn Sie über Einkommen oder Vermögen verfügen, wird dieses auf Ihren Anspruch teilweise oder voll angerechnet und Ihre eventuellen Leistungen können sich verringern oder ganz entfallen.

Als Einkommen werden auch die Einkünfte und das Vermögen eines Ehegatten oder Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt oder das Einkommen des gleichgeschlechtlichen Partners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, sofern Sie mit ihm zusammen leben.

Keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben:

  • Personen, wenn das Einkommen der Kinder oder Eltern jährlich einen Betrag von 100.000,- Euro übersteigt,
  • Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt haben sowie
  • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
  • nach § 1 Abs. 2 Nr.2 des WoGG sind Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, vom Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen.

Das bedeutet, wenn Sie und alle zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen, werden die Wohnkosten künftig zusammen mit diesen Leistungen gewährt, so dass ab diesem Zeitpunkt kein zusätzlicher Wohngeldanspruch mehr besteht.

Ausnahme:

Wenn ein oder mehrere Familienmitglieder Ihres Haushaltes keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen, so besteht nur für diese Person/en eventuell weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.

Die Grundsicherung soll Ihnen helfen den Bedarf des täglichen Lebens abzusichern, u.a. für:

  • Ihren notwendigen Lebensunterhalt,
  • Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • Vorsorgebeiträge,
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen.

Bitte beachten Sie, dass die Grundsicherungsleistungen bei Anspruchsberechtigung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden.

 

ASB - Stromspar-Check

 
Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, können Sie auch den ASB - Stromspar-Check nutzen. Dies ist eine kostenlose Beratung zu Einsparmöglichkeiten beim Verbrauch von Energie (Strom, Warmwasserbereitung, Heizungswärme) und Wasser. Ziel ist, die Verbräuche ohne Komforteinbußen zu optimieren und die Stromrechnung und Nebenkosten zu senken.

weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des ASB - Stromspar-Check

  

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag in unseren Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee zu stellen.

Das Antragsformular liegt in den Bürgerservicebüros vor und ist auch hier als PDF-Dokument abrufbar. 

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise (Renten, Erwerbseinkommen, Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt, Leistungen anderer Sozialleistungsträger usw.)
  • Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Bausparverträge, Aktien usw.)
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung (Versicherungsscheine und Nachweis der Zahlung, z.B. Kontoauszug)
  • Kapitalbildende Versicherungen mit Rückkaufwert (Lebens-, Renten- und Sterbegeldversicherungen)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Nachweis zu Kosten der Unterkunft (Mietvertrag und letzte Betriebskostenabrechnung)
  • bei Wohneigentum -> Grundbuchauszug, Darlehensverträge, Nachweise zu Wasser/Abwasser; Schornsteinfeger, Grundsteuer, Heizungswartung, Gebäudeversicherung, Nachweis Eigenheimzulage usw.
  • ggf. je nach Einzelfall können auch noch weitere Unterlagen/Nachweise benötigt werden