Amerikanische Faulbrut: Sperrbezirk bei Hertefeld eingerichtet

Nachdem in einem Bienenstand im Nauener Ortsteil Hertefeld der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde, wird durch eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland ein Sperrbezirk um den Ausbruchsort eingerichtet.

Nachdem in einem Bienenstand im Nauener Ortsteil Hertefeld der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde, wird durch eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland ein Sperrbezirk um den Ausbruchsort eingerichtet. In diesem befinden sich außerdem die Ortsteile Bergerdamm-Lager, Bergerdamm-Hanffabrik und Bergerdamm-Bahnhof. Westlich reicht der Sperrbezirk bis an die Siedlung Teufelshof, südlich bis Utershorst und nördlich bis an die Landkreisgrenze.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Der Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium, das von den Bienen in das Bienenvolk eingetragen wird, die Bienenbrut befällt und diese letztendlich abtötet. Bienen infizieren sich durch Kontakt zu anderen infizierten Bienenvölkern sowie beispielsweise auch durch Kontakt mit infizierten Honigresten aus leeren Honiggläsern.

Der Eintrag des Erregers kann einige Zeit im Bienenvolk unerkannt bleiben. Daher sollen Imker, die mit ihren Bienenvölkern wandern oder die Bienenvölker verkaufen wollen, eine Futterkranzprobe oder Honigprobe nach Absprache mit dem Veterinäramt zur Untersuchung einsenden. Ein negatives Untersuchungsergebnis wird dann amtlich bescheinigt und ist Voraussetzung für das Verbringen von Bienenvölkern.

Laut Allgemeinverfügung sind alle Bienenvölker und Bienenstände im nun festgelegten Sperrbezirk unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Imker im oder Imker mit Bienenständen im betroffenen Gebiet sollen sich hierzu unter Angabe des Standortes und der Anzahl der Bienenvölker beim havelländischen Veterinäramt melden, um einen Termin für die amtliche Untersuchung zu vereinbaren. Bewegliche Bienenstände innerhalb des Sperrbezirks dürfen ferner nicht von ihrem Standort entfernt werden. Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um eine Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern und weitere Bienenstände vor der Seuche zu schützen.

Der Wortlaut der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 10/2020 des Landkreises Havelland einzusehen.