Aufstallungspflicht für gesamten Landkreis Havelland

Ergänzende Mitteilung der Amtstierärztin des Landkreises Havelland zur Geflügelpest:

Zusätzlich zur Festlegung des Sperr- und Beobachtungsgebietes besteht ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis Havelland Aufstallungspflicht. Das heißt, alles Geflügel muss im Stall oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Die Regelung wurde nach der Geflügelpestverordnung in Abstimmung mit dem Landestierarzt getroffen und fordert die prophylaktische Aufstallung von Geflügel bei einem Ausbruch von Geflügelpest.

 

Hintergrund für die ergänzende Aufstallungspflicht ist, dass die Allgemeinverfügung vom 13.11.2007 zur Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung von Geflügel auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 18.10.2007 mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Vgl. Amtsblatt Nr. 15