Die untere Jagdbehörde informiert: Jägerprüfung 2008

Als Termin für die schriftliche Jägerprüfung im Jahr 2008 wurde der 15. März 2008

festgelegt.

 

Die weiteren Termine für die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil werden den Prüfungsbewerbern im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens bis zum 15.01.2008 bei der unteren Jagdbehörde (Amt für Landwirtschaft, Goethestr. 59/60, 14641Nauen) oder beim Bürgerservicebüro (Eingang Hamburger Straße in Nauen) einzureichen .

 

Dem Antrag sind weiterhin beizufügen:

 

- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang – Ausbildungszeit von mindestens 150 Stunden, davon mindestens 30 Stunden für das jagdliche Übungsschießen

 

- Nachweis über eine mindestens einjährige jagdpraktische Ausbildung oder eine mindestens 40-stündige jagdpraktische Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungslehrganges

 

- ein amtliches Führungszeugnis - nicht älter als 3 Monate

 

- bei Minderjährigen (ab dem vollendeten 15. Lebensjahr) eine schriftliche Erklärung über das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters

 

- Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr

 

- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Prüfung

 

Die Prüfungsgebühr zur Ablegung der Jägerprüfung beträgt 150,00 EURO.

Liegen die Antragsunterlagen und Nachweise bis zum 15.01.2008 bei der unteren Jagdbehörde nicht vor, können Bewerber zur Prüfung nicht zugelassen werden.