Geflügelpest: Sperr- und Beobachtungsgebiet im Havelland

Das Amt für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung informiert:

Am 20.12.2007 ist in einem kleinen Bestand in Potsdam-Mittelmark die Geflügelpest ausgebrochen. Das Sperr- und Beobachtungsgebiet reicht bis in den Landkreis Havelland hinein. Das Beobachtungsgebiet umfasst sechs Ortsteile der Gemeinde Milower Land (Jerchel, Bahnitz, Möthlitz, Nitzahn, Knoblauch, Wendeberg). Eine entsprechende Ausschilderung erfolgt noch im Laufe des Tages. Da sich im Sperrgebiet keine Geflügelhalter befinden, sind hier keine weiteren Maßnahmen zu beachten. Für das Beobachtungsgebiet gilt.

 

* Unverzügliche Meldung aller bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhalter am morgigen Samstag und Sonntag (22. und 23.12.2007) unter der Telefonnummer: 03321- 403 5509 in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr.
* Geflügel in Freiland- und Auslaufhaltung ist unverzüglich aufzustallen (geschlossener Stall oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung).
* Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
* In allen Bereichen des Betriebes und an den sonstigen Standorten von Geflügel hat der Besitzer eine Schadnagerbekämpfung durchzuführen.
* Behälter, Gerätschaften, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände, die in den Ställen oder an sonstigen Standorten des Bestandes benutzt worden sind, sind  zu reinigen und zu desinfizieren.
* Die Besitzer eines Geflügelbestandes haben an den Ein- und Ausgängen des Gehöftes und an den Ein- und Ausgängen der Geflügelställe Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen anzubringen, die mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets feucht gehalten werden müssen.
* Ställe oder sonstige Standorte, in denen sich Geflügel befindet, dürfen nur vom Besitzer, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen, von Tierärzten und von Personen im amtlichen Auftrag betreten werden. Nach Verlassen des Stalles haben sich diese Personen zu reinigen und zu desinfizieren.
* Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.
* Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestandes dürfen nicht freigelassen werden.

 

Treten im Hausgeflügelbestand Erkrankungen oder Todesfälle auf, die auf Geflügelpest hinweisen könnten, ist umgehend der Haustierarzt zu informieren. 

 

Tot aufgefundene Wildvögel sind der Leitstelle, Tel.: 03385 5600, zu melden.

 

Für das Sperr- und Beobachtungsgebiet wird heute noch eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 14 einsehbar.