Pressemitteilung des Veterinäramtes zum Thema Wildhygiene

Jäger, die Wild vermarkten, müssen sich seit dem 1. Januar 2006 nach den neuen EU-Lebensmittelhygienevorschriften und seit August 2007 nach der nationalen "Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts" richten. Der Jäger ist als Lebensmittelunternehmer für das von ihm erzeugte Lebensmittel "Wild" verantwortlich. Falls durch das von ihm in Verkehr gebrachte Lebensmittel "Wildbret" eine Schädigung der menschlichen Gesundheit eintritt, ist er voll haftbar.

 

Jäger, die Wildfleisch in kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher oder an ein örtliches Einzelhandelsunternehmen abgeben, müssen sich daher beim Veterinäramt als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen. Gleiches gilt für Jäger, die Wild als Primärerzeugnis an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe oder an den Wildhandel abgeben.

 

Der entsprechende Antrag liegt ab sofort in den beiden Bürgerservicebüros in Nauen und in Rathenow aus und kann über die Internetseite des Landwirtschafts- und Veterinäramtes, Rubrik Formulare, heruntergeladen werden.

 

Bei Nachfragen können sich Interessenten an die Tierärztin Dörte Wernecke, Tel. 03321 - 403 5525, wenden.