Pressemitteilung 177/2011
Am 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto in Deutschland eingeführt. Ab Januar 2012 gibt es nur noch bei diesen Konten einen Pfändungsschutz, der auch die Sozialleistungen schützt.
In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2011 kann der Pfändungsschutz auch ohne ein Pfändungsschutzkonto in Anspruch genommen werden. So konnte das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung, Sozialhilfe und das Kindergeld bislang trotz einer laufenden Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang vom gepfändeten Konto abgehoben werden.
Ab dem 1. Januar 2012 wird das wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich sein. Dann besteht der Pfändungsschutz nur noch bei Pfändungsschutzkonten. Deshalb sollten Betroffene die Umwandlung ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 bei ihrem Kreditinstitut beantragen.
Weitergehende Informationen und Beratung erhalten Interessierte bei folgenden Einrichtungen:
Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland
Dienststelle Nauen
Hauseingang Hamburger Straße 4
14641 Nauen
Tel.-Nr.: 03321 / 4035888
AWO-Beratungszentrum Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Berliner Straße 22
14712 Rathenow
Tel.-Nr.: 03385 / 51990
Caritas-Suchterberatungsstelle
Marktstraße 20
14641 Nauen
Tel.-Nr.: 03321 / 453757
Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Falkensee
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
Tel.-Nr.: 03322 / 281160