Ausbruch der Geflügelpest in Ketzin/Havel – Landkreis Havelland ordnet Schutzmaßnahmen an

Am 18.12.2025 wurde in der Stadt Ketzin/Havel der Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza, H5N1) in einem Hühnerzuchtbetrieb amtlich festgestellt. Der Nachweis erfolgte durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg und wurde am 19.12.2025 durch das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigt.

Es handelt sich um den seit Herbst 2025 in Brandenburg vorherrschenden Erreger H5N1.
Die Tiere des betroffenen Bestandes mussten vorsorglich gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Die Stallanlagen werden derzeit gereinigt und desinfiziert.

 

Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Havelland hat umgehend alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet.

Dazu gehören unter anderem die Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone sowie weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Seuchengeschehens. Die Schutz- und Überwachungszone sowie die Maßnahmen zur Eindämmung des Seuchengeschehen gelten ab sofort mit der Veröffentlichung des Amtsblattes 55/2025 (19.12.2025).

 

Der Beigeordnete und zuständige Dezernent des Landkreises Havelland, Michael Koch, dankt allen Beteiligten für das entschlossene und abgestimmte Vorgehen:
„Der Ausbruch der Geflügelpest ist für den betroffenen Betrieb ein einschneidendes Ereignis. Umso wichtiger war ein schnelles, konsequentes und gemeinsames Handeln. Ich danke dem Betreiber ausdrücklich für die gute Kooperation und dafür, dass alle notwendigen Maßnahmen vollumfänglich unterstützt wurden. Ebenso gilt mein Dank der Stadt Ketzin/Havel für den engen und konstruktiven Austausch sowie den Kolleginnen und Kollegen unseres Veterinäramtes für ihren hohen Einsatz und ihre professionelle Arbeit.“

 

Im Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wird die Stadt Ketzin/Havel mit den Ortsteilen Schumachersiedlung, der Ortslage Vorketzin sowie Neufalkenrehde, Paretz und Paretzhof als Schutzzone ausgewiesen.

In der Schutzzone werden alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den nächsten Wochen durch das Veterinäramt besucht und die Geflügelhaltungen begutachtet.

 

Im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wird eine Überwachungszone ausgewiesen. Diese erweitert die bislang festgelegte Überwachungszone.

Betroffen sind nun zusätzlich Wustermark mit den Ortsteilen Wernitz, Buchow-Karpzow, Hoppenrade und Priort. Auch in der Überwachungszone wird es stichprobenartige Kontrollen der Biosicherheit und der Tiergesundheit durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung geben.

Die Schutz- und Überwachungszonen bleiben für mindestens 30 Tage nach ihrer Einrichtung bestehen.

Die bisher schon gültigen Regelungen für die Überwachungszone bleiben weiterhin in Kraft.

 

Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten gelten unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Anzeige- und Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen gegenüber dem Veterinäramt,
  • Verbringungsverbote für Geflügel, Eier, frisches Geflügelfleisch sowie tierische Nebenprodukte aus den Beständen,
  • erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in den Haltungen, einschließlich Reinigungs- und Desinfektionspflichten,
  • verstärkte Kontrollen durch das Veterinäramt in der Schutz- und Überwachungszone,
  • ein landkreisweites Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen.

 

Die Stallpflicht und das Ausstellungsverbot für Geflügel werden für den gesamten Landkreis Havelland zunächst aufrechterhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter werden aufgefordert, die verfügten Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten und bei Auffälligkeiten unverzüglich Kontakt mit dem Veterinäramt des Landkreises Havelland aufzunehmen. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die Tiergesundheit im Landkreis Havelland bestmöglich zu schützen.

 

Bürgerinnen und Bürgern steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für Fragen unter der Telefonnummer 03321 403 5519 sowie per E-Mail unter tiergesundheit@havelland.de zur Verfügung. Allgemeine Hinweise zur Erkrankung finden sich ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises.

 

Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite des Landkreises Havelland unter www.havelland.de sowie in der Mein HVL-App veröffentlicht.