Blauzungenkrankheit im Landkreis Havelland nachgewiesen: Ausbruch amtlich bestätigt

Im Landkreis Havelland wurde am 27. August 2024 bei einem Rind eines Mutterkuhbestandes in der Gemeinde Havelaue das Virus der Blauzungenkrankheit (Serotyp 3) durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg nachgewiesen. Das betroffene Rind, ein älteres Tier, zeigte schwere Symptome und ist inzwischen verstorben. Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit wurde daraufhin vom zuständigen Veterinäramt amtlich festgestellt, und eine Bestandssperre wurde verhängt.

Auch in benachbarten Beständen wurden bereits Symptome der Blauzungenkrankheit beobachtet. Diese Fälle werden derzeit labordiagnostisch untersucht, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Haus- und Wildwiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen sowie Kamele, Lamas und Alpakas betrifft. Das Virus wird über Gnitzen, kleine blutsaugende Insekten, übertragen. Aktuell kursiert der Serotyp 3 des Virus. Klinische Anzeichen der Erkrankung umfassen ein gestörtes Allgemeinbefinden mit Fieber, Milchabfall, Schwellungen, Rötungen, Läsionen der Schleimhaut im Kopfbereich, Lahmheit (geröteter Kronsaum und teilweise mit Ablösen des gesamten Klauenhorns), Blaufärbung der Zunge, Aborte und vorübergehende Unfruchtbarkeit bei Schafböcken. Besonders bei Schafen kann die Erkrankung schwer verlaufen und häufig tödlich enden.

Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Havelland ist ein ernstzunehmendes Ereignis. Unsere oberste Priorität ist jetzt, die weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern und unsere Tierbestände bestmöglich zu schützen. Ich appelliere an alle betroffenen Tierhalter, die empfohlenen Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen und bei Verdachtsfällen unverzüglich das Veterinäramt zu informieren. Es gilt, die Auswirkungen dieser Tierseuche einzudämmen.“ sagt Landrat Roger Lewandowski.

Für den Menschen besteht keine Gefahr, da die Blauzungenkrankheit keine Zoonose darstellt. Eine Übertragung über Tierkontakte oder den Verzehr tierischer Produkte ist ausgeschlossen.

Als Schutzmaßnahme wird eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit empfohlen. Tierhalter können bei der Tierseuchenkasse Brandenburg eine Beihilfe für die freiwillige Impfung beantragen. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank sowie die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse. Weitere präventive Maßnahmen beinhalten die Anwendung von Insektenschutzmitteln und die Vermeidung von Weideflächen in Gnitzen-Brutgebieten.

Brandenburg galt bis vor kurzem als „BTV-frei“ (Blauzungenvirus-frei). Der erste Ausbruch in der Region wurde am 12. August 2024 im Landkreis Potsdam-Mittelmark festgestellt. Inzwischen sind auch die Landkreise Prignitz, Teltow-Fläming und die Stadt Brandenburg/Havel betroffen. Der Verlust des BTV-freien Status führt zu Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tierarten in BTV-freie Regionen.

Das Veterinäramt informiert alle betroffenen Tierhalter sowie die ansässigen Tierärzte umfassend über Symptome, Schutzmaßnahmen und die rechtlichen Konsequenzen eines Ausbruchs. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes sowie die praktizierenden Tierärzte zur Verfügung.