Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben, können ab Mittwoch, den 25. März 2020, 9 Uhr, bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge auf Soforthilfen für die Folgen der Corona-Pandemie stellen. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt bis zu 9.000 Euro bei bis zu 5 Erwerbstätigen, bis zu 15.000 Euro bei bis zu 15 Erwerbstätigen, bis zu 30.000 Euro bei bis zu 50 Erwerbstätigen und bis zu 60.000 Euro bei bis zu 100 Erwerbstätigen. Die Antragsformulare sind ab Mittwoch, den 25. März 2020, 9 Uhr, auf der Internetseite der ILB unter www.ilb.de zu finden. Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen, Gewerbeanmeldung, Kopie des Personalausweises, Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte sowie das Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen“.
Kontakt zur Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): Telefon: 0331/660 2211; E-Mail: beratung@ilb.de
Darüber hinaus bieten die drei Jobcenter im Landkreis Havelland in Nauen, Falkensee und Rathenow im Falle ausbleibender finanzieller Einkünfte, zum Beispiel durch Kurzarbeit oder bei selbstständigen Einzelunternehmern durch ausbleibende Aufträge, unter den Telefonnummern 03321/403 96 29, 03321/403 97 49 und 03385/551 98 63 erste Gespräche zur Antragstellung auf SGB II-Leistungen an. Welches Jobcenter für Einwohner welcher Kommune zuständig ist, ist im Internet unter www.jobcenter-havelland.de/site/zustaendigkeiten/ dargestellt.