Bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 08. Februar 2016 wurde über die Zulässigkeit der Kandidaten nach geltendem Wahlgesetz entschieden.
Einer der Kandidaten zur Landratswahl am 10. April 2016, der Vorsitzende der Piratenpartei des Havellandes, Raimond Heydt, hat, wie in der MAZ am 09. Februar 2016 berichtet, gegenüber den Ausschussmitgliedern eine Drohung bis hin zur Tötungsabsicht ausgesprochen.
Dazu der Landrat des Landkreises Havelland, Dr. Burkhard Schröder: „Ich bin erschrocken über die schlimme persönliche Entgleisung von Herrn Heydt, die ja auch schriftlich vorliegt und somit nicht emotional spontan entstand. Die Behördenleitung nimmt die Drohungen natürlich ernst und hat ohne Verzug Strafanzeige erstattet“.
Dass ein Bürger, der ein wichtiges öffentliches Amt anstrebt, in besonderem Maße an geltendes Recht und rechtsstaatliche Grundsätze gebunden ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Wir denken, die Bürgerschaft kann insofern Herrn Heydts Handeln selbst bewerten.
Aus Sicht der Behördenleitung hat der Wahlausschuss in voller Anwendung des Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) gehandelt, ein Ermessen ist in diesem Fall nicht denkbar. Es bedarf daher keines weiteren Kommentars.