Das Labor des Landkreises zur lebensmittelrechtlichen Untersuchung von Fleischproben aus Hausschlachtungen und von Wildfleisch auf den Krankheitserreger Trichinella spiralis hat von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) eine Akkreditierungsurkunde erhalten und ist damit einer EU-Verordnung nachgekommen, wonach Trichinenuntersuchungsstellen aller Mitgliedsstaaten zur Akkreditierung verpflichtet sind.
Amtstierärztin des Landkreises, Dörte Wernecke, ist stolz auf das Ergebnis: "Wir haben sehr lange und intensiv an der Erstakkreditierung gearbeitet, um den Anforderungen aus der EU-Verordnung gerecht zu werden. Dazu gehörten unter anderem zahlreiche Vergleichsuntersuchungen mit anderen Laboratorien und die aufwändige Einrichtung eines Qualitätsmanagements. Mit der Akkreditierung gewährleisten wir weiterhin eine hohe Sicherheitsstufe, den Krankheitserreger auch wirklich nachweisen zu können."
Im Land Brandenburg gehört das Havelland damit zu den ersten Landkreisen, die dieser Verordnung nachkommen. Zirka die Hälfte der Landkreise sei derzeit noch nicht akkreditiert bzw. befindet sich noch im Akkreditierungsprozess, so Wernecke.
Nach eineinhalb Jahren erfolgt eine erneute Überprüfung durch die DAkkS, einer unabhängigen Einrichtung des Bundes; alle fünf Jahre muss die Akkreditierung erneuert werden.
Die Untersuchung von Schweinefleisch und Fleisch anderer Tierarten ist vorgeschrieben. Werden Trichinen beim Verzehr von Fleisch aufgenommen, verursachen sie beim Menschen schwere Schadwirkungen in der Muskulatur und können durch Komplikationen am Herzmuskel bis zum Tod führen.