Grundschulen ab 22. Februar im Wechselunterricht

Seit dem 15. Februar 2021 gilt in Brandenburg die sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Darin werden die bisherigen Corona-Eindämmungsmaßnahmen größtenteils bis zum 7. März 2021 verlängert. Es gibt jedoch auch leichte Lockerungen.

Seit dem 15. Februar 2021 gilt in Brandenburg die sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Darin werden die bisherigen Corona-Eindämmungsmaßnahmen größtenteils bis zum 7. März 2021 verlängert. Es gibt jedoch auch leichte Lockerungen. So soll in den Grundschulen der Unterricht ab dem 22. Februar 2021 zunächst im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen werden.

Die anderen Schulformen bleiben mit Ausnahme der jeweiligen Abschlussklassen sowie der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ vorerst weiterhin im Distanzunterricht. Kindertagesstätten dagegen sind weiter geöffnet. Von Seiten der Landesregierung wird jedoch an alle Eltern appelliert, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen.

Ab dem 1. März 2021 wiederum können Friseurbetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tierparks, Wildgehege sowie zoologische und botanische Gärten fallen nicht mehr unter die Schließanordnung und dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Ausgenommen sind dabei aber ihre Tierhäuser. Die Schließungen von Gastronomie, Kultureinrichtungen sowie weiten Teilen des Einzelhandels bleiben dagegen vorerst bestehen.

Zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens gelten nach wie vor auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Der physische Kontakt zu anderen Personen soll auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Daher sind private Zusammenkünfte weiterhin auf Angehörige des eigenen Haushaltes und eine weitere haushaltsfremde Person (zuzüglich Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) begrenzt.

Entsprechend der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hat der Landkreis Havelland seine Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens ebenfalls aktualisiert. Darin wird nun als Neuerung ein generelles Alkoholverbot auf dem Campusplatz in Falkensee zwischen der Stadthalle und der Europaschule am Gutspark angeordnet.

Ebenfalls neu ist, dass der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege für Senioren im Havelland ab dem 24. Februar 2021 untersagt wird. Dies geschieht anlässlich eines Ausbruchgeschehens mit der britischen Coronavirus-Mutation in einer solchen Tagespflegeeinrichtung. Es handelt sich hierbei um teilstationäre Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Gruppen durch Pflegedienste betreut werden. Diese besuchen jedoch in der Regel auch andere pflegebedürftige Personen in deren Häuslichkeit. Durch die nun erfolgte Betriebsuntersagung soll die weitere Verbreitung der Virusmutation möglichst vermieden werden.

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt. Dort sind auch die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises zu finden.

Sechste Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 6. SARS-CoV-2-EindV) vom 12. Februar 2021

Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland über weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Absenkung des Infektionsgeschehens und über die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland vom 20. Januar 2021 (17.02.2021)